Erstellt am 18.01.2010 um 18:43 Uhr von Troisdorfer
Die Zuschläge stehen einer Aushilfe auf 400€ Basis leider nicht zu es sei den ein Tarifvertrag oder eine BV oder der AV sehen dieses vor,was ich bei einer Aushilfe schwer bezweifel ....
Frag bitte bei www.arbeitsrecht.de nach,vieleicht kann dir dort geholfen werden.
Dieses Forum ist laut AGB der W.A.F nur für Betriebsräte ...(Traurig,aber wahr !)
MFG Troisdorfer
Erstellt am 18.01.2010 um 20:00 Uhr von neskia
Eine Aushilfe ist ein Teilzeitbeschäftigter (§2 Abs 2 TzBfG), und dem stehen in der Regel die Zuschläge zu!
Ich empfehle den §4 TzBfG! Nicht mal per TV kann das ausgeschlossen werden.
Erstellt am 18.01.2010 um 20:58 Uhr von nicoline
neskia
Danke! ;-)))
bostonbulls
*Und wenn sie Anspruch haben, kommen sie ja über die 400€ geht das überhaupt? *
Sie haben Anspruch auf die Zuschläge, wenn alle anderen sie bekommen! Über die 400€ kommen sie nur dann, wenn man dieses bei der Anzahl der Stunden, für die sie eingeteilt werden nicht berücksichtigt. Und nun rat mal, warum diese Zuschläge gerne "vergessen" werden!!!! Ihr könnt als BR auf Gleichbehandlung drängen, zusätzlich sollten die Betroffenen aber auch ihre Ansprüche schriftlich geltend machen, wegen der Ausschlussfristen!