Hallo zusammen, folgende Frage: Wir sind ein Unternehmen mit einer angedliederten
Tochtergesellschaft. Diese hat einen eigenen Betriebsrat. Die Mitarbeiter der TG
arbeiten räumlich mit den Stammbeschäftigten in einer Arbeitsstelle ohne besondere
Trennung. Dürfen die Mitarbeiter der Tochtergesellschaft zusätzlich im Stammbetrieb
an deren Betriebsratswahl teilnehmen? Das würde bedeuten sie wählen 2 x.
Ist dies zulässig?
Vielleicht hat jemand einen Tip.