Erstellt am 16.01.2010 um 14:31 Uhr von Matze
@Mercedes,
kann er nicht! Das Wahlverfahren ist durch das Betriebsverfassungsgesetz (siehe §14 ff) vorgegeben.
Der Wahlvorstand hat ein Anrecht auf Schulung, die vom Arbeitgeber zu finanzieren ist!!
Mit kollegialen Grüßen
Erstellt am 16.01.2010 um 14:42 Uhr von Mercedes
vielen Dank, also bestimmt der Wahlvostand?
Erstellt am 16.01.2010 um 14:53 Uhr von rainerw
Nein, das Betriebsverfassungsgesetz.
Erstellt am 16.01.2010 um 16:10 Uhr von ridgeback
..die Aussage von Matze "kann er nicht" in dieser Form ist falsch!
Der AG kann u.U. schon bestimmen ob auf Antrag des BR das vereinfachte nach §14a Abs 5 durchgeführt wird oder nicht.
Erstellt am 16.01.2010 um 16:27 Uhr von nicoline
ridgeback
aber eben nur ***auf Antrag des WV*** und nicht, einfach mal so ***von sich aus verlangen***.
WV und AG müssen es vereinbaren, weder der WV noch der AG kann dass für sich alleine beschließen. Es sind dazu ***zwei*** übereinstimmende Willenserklärungen notwendig, nur dann kann das vereinfachte Wahlverfahren durchgeführt werden, wenn es 51 - 100 wahlberechtigte MA gibt.
Erstellt am 16.01.2010 um 16:31 Uhr von ridgeback
nicoline,
richtig. Und in so einem Fall, bestimmt eben der ArbGeb, ob es das Vereinfachte gibt oder nicht. ;-))
Erstellt am 16.01.2010 um 16:34 Uhr von nicoline
ridgeback
na ja, ich würde sagen, er willigt ein ;-))))
Erstellt am 16.01.2010 um 16:36 Uhr von ridgeback
nicoline,
lehnt er das Vereinfachte ab, bestimmt doch er, dass das normale Wahlverfahren stattfindet. ;-)
Erstellt am 16.01.2010 um 16:41 Uhr von nicoline
ridgeback,
na gut, ich geb mich geschlagen ;-))))
Erstellt am 16.01.2010 um 18:15 Uhr von rainerw
nicoline.
...........ich aber nicht.
Das BetrVG spricht davon das der WV und der AG dies vereinbaren können und nicht davon das der AG dies bestimmen kann.
Kommt keine Einigung zu stande, wird dies wohl ganz woanders entschieden.
Erstellt am 16.01.2010 um 18:22 Uhr von ridgeback
rainerw,
WV stellt den Antrag auf vereinfachtes Wahlverfahren.
Der Arbeitgeber lehnt dies ab und *bestimmt* somit das normale Wahlverfahren.
Stimmt er dem Antrag zu, hat er sein MBR wahrgenommen.
Natürlich kann der AG von sich aus nicht bestimmen.
Erstellt am 16.01.2010 um 18:51 Uhr von nicoline
rainer
*Kommt keine Einigung zu stande, wird dies wohl ganz woanders entschieden.*
Ist das so? Eigentlich wäre ja das normale Wahlverfahren, das jenige welche und ich finde nirgends etwas von einem Zustimmungsersetzungsverfahren. Sind sich beide nicht einig, läuft das normale Wahlverfahren, würde ich meinen.
Erstellt am 16.01.2010 um 19:33 Uhr von ridgeback
Erstellt am 17.01.2010 um 04:11 Uhr von rainerw
......und an dieser Stelle werd ich mich geschlagen geben.