Erstellt am 16.01.2010 um 05:58 Uhr von Ketzer
Ich wage mal, zu prognostizieren, dass die einstweilige Verfügung zugunsten des Arbeitgebers auch vom Gericht wunschgemäß erlassen werden wird.
Da die aber, wie der Name schon sagt, nur einstweilig ist, wird dann im Hauptsachverfahren, hier im Zustimmungsersetzungsverfahren, eine umfassende rechtliche Würdigung erfolgen.
Der BR wird dieses Beschlußverfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verlieren, es sei denn, bei den Leiharbeitnehmern würde es sich z.B. um 13-jährige Chinesen ohne Arbeitserlaubnis handeln.
Mit welcher Begründung habt ihr denn der Einstellung widersprochen?
Wenn du dazu mal was sagen kannst, läßt sich vielleicht anhand des § 99 BetrVG und seiner abschließend aufgezählten Widerspruchsgründe prüfen, ob ihr überhaupt eine Chance habt.
Ihr müßt übrigens nicht auf das Gericht zugegehen, sondern es erfolgt eine Ladung.
Erstellt am 16.01.2010 um 08:14 Uhr von WillyWichtig
Wir haben abgelehnt weil wir unseren GF zum Insolvenzgericht drängen wollen. Wir befinden uns mit ziemlicher Sicherheit in der Insolvenzverschleppung. Wir versuchen zu provozieren dass der GF selber Insolvenz anmeldet und nicht wir den Verdacht äußern müssen.
Wir bekommen nur noch unregelmäßig Lohn und sind auf einen Kredit auf England angewiesen. Dessen Bewilligung wurde schon mehrmals verschoben. Vermutlich werden wir nur hingehalten weil ein bestimmtes Datum erreicht werden soll. Am 23.01. sind wir genau ein Jahr an eine Englische Investmentfirma verkauft.
Wenn Insolvenz wollen wir das vor Ablauf des Jahres. Evtl. bekommen wir dann den Vorbesitzer wieder ins Boot und können eine kontrollierte Abwicklung mit Sozialplan erreichen.
Für mich ist erst einmal interessant ob wir vor Erlaß einer einstweiligen Verfügung auch schon angehört werden. Dann würden wir natürlich die unserer Meinung nach verschleppte Insolvenz anführen und die tatsache dass schon kein Geld für die regulären Löhne vorhanden ist. Dann hat sich das Thema wohl schon von alleine erledigt.
WW
Erstellt am 16.01.2010 um 10:59 Uhr von tiktak
@ WillyWichtig
wurde jemand in die letzte Zeit aus Betriebsbedingtegrunde gekündigt?
Erstellt am 16.01.2010 um 11:04 Uhr von Ketzer
Das ist kein Widerspruchsgrund im Sinne des § 99 BetrVG, und andere als die dort genannten gibt es nicht.
Ihr werdet daher mit eurem Plan scheitern und das Verfahren verlieren.
Das Gericht wird sowohl die einstw.Verfügung erlassen als auch die Zustimmung zur Einstellung ersetzen.
Ihr solltet außerdem sehr gut darüber nachdenken, ob ihr eure Insolvenzvermutungen tatsächlich gegenüber einem Gericht äußern wollt, ohne vorher im Innenverhältniss mit dem Arbeitgeber zu klären, ob es sich so nun verhält oder nicht.
Solange der Arbeitgeber nämlich auf zusätzliche Mittel von den ausländischen Investoren hoffen darf, kann m.E. von einer strafbaren Insolvenzverschleppung keine Rede sein..., bekommt er nämlich dieses Geld, dann ist er nicht zahlungsunfähig. Mit eurer Pleite-Theorie könntet ihr euch dann Probleme einhandeln, insbesondere dann, wenn der vorherige Klärungsversuch im Innenverhältnis fehlt. Von fahrlässiger falscher Anschuldigung, Kreditgefährung, übler Nachrede etc. ist da einiges drin, für das man nicht auf einen Orden hoffen darf.
Erst wenn eine endgültige Absage erteilt wird und die bilanzielle Überschuldung tatsächlich gegeben ist, tritt der Insolvenzfall ein.
Erstellt am 16.01.2010 um 11:47 Uhr von WillyWichtig
@ tiktak: Ja, wir hatten vor kurzem Entlassungen mit Sozialplan. Eine Hälfte der Betroffenen befindet sich in einer Transfergesellschaft, die andere Hälfte arbeitet noch die Kündigungsfrist ab.
@Ketzer: Die Kreditzusage ist schon mehrmals verschoben worden. Den letzten pünktlichen Lohn haben wir am 30.10.09 bekommen. Seitdem immer Teilzahlungen. Gerade haben wir den halben Dezemberlohn bekommen. Wir sind außerdem überschuldet. Weiss ich aus sicherer Quelle.
Am Dienstag werden wir mit Unterstützung der Gewerkschaft unsere Arbeitsleistung zurückhalten.
WW
Erstellt am 16.01.2010 um 17:25 Uhr von tiktak
"Ja, wir hatten vor kurzem Entlassungen mit Sozialplan. Eine Hälfte der Betroffenen befindet sich in einer Transfergesellschaft, die andere Hälfte arbeitet noch die Kündigungsfrist ab."
Aber warum steht in eueren Sozialplan nicht, das keine neue Einstellungen zuläsig sind
wenn die MA aus Transfergesellschaft diese Arbeit erledigen können.
Erstellt am 17.01.2010 um 18:41 Uhr von WillyWichtig
Im Sozialplan steht, dass Neueinstellungen ausgeschrieben werden müssen und vorrangig gekündigte MA eingestellt werden. Hier handelt es sich aber um Leiharbeiter die nur wenige Wochen bis maxumal 2 Monate bei uns beschäftigt sind. Wir sind ein Saisonbetrieb mit extrem Personalbedarf an ca. 6 Monaten und sehr wenig Personalbedarf in den restlichen Monaten.
WW
Erstellt am 18.01.2010 um 09:18 Uhr von rkoch
@WillyWichtig
mit ein bisschen Glück kommt der AG mit der einstweiligen nicht durch...
Begründung: Im BetrVG ist die Vorgehensweise bei personellen Maßnahmen präzise geregelt, und die ist:
1. AG macht Anhörung beim BR (§99)
2. BR lehnt ab (oder auch nicht, dann ist die Einstellung genehmigt)
3. AG führt die Maßnahme wegen Dringlichkeit vorläufig durch (sprich: stellt einfach gegen den Widerspruch des BR ein) und informiert den BR davon (das hat Euer AG nicht gemacht, Bedarf für eine einstweilige Verfügung entsteht aber IMHO nicht da er ja einfach das hätte machen können) (§100)
4. Der BR bestreitet die Dringlichkeit (oder auch nicht, dann ist die Einstellung auch genehmigt)
5. Der AG stellt innerhalb von drei Tagen Antrag auf Feststellung, das die Maßnahme dringend erforderlich war und die Zustimmung des BR zu ersetzen ist. Er kann die Maßnahme dann unabhängig vom Ausgang des Verfahrens auf jeden Fall bis zum Ende des Verfahrens durchführen.
Geht Euer AG so vor, könnt Ihr Euch auch den Widerspruch gegen die Leiharbeiter sparen, da das Verfahren nicht vor 2 Monaten zu Ende ist. Ergo: Euer AG hat keine Ahnung......