Ich brauche mal dringend Rat.

Obwohl ich auf der Nachrückerliste das nächste BR-Mitglied gewesen wäre, übergeht man ( besser der Vorsitzende ) mich ständig.
Ein Kollege hat gekündigt, ein Listennachrücker nach mir wurde als festes Mitglied in den BR geholt. Mitglieder darauf angesprochen ( auch den Nachrücker ) wurde mir gesagt, der Vorsitzende hätte mitgeteilt, dass ich nicht möchte ( was nicht stimmt) und ich stände eben nicht vor dem Nachgerückten ( was laut Liste auch nicht stimmt ). Aber den BR-Mitgliedern fehlt hierfür das Interesse.
Jetzt ist ein Kollege in Rente gegangen und lt. Vorsitzenden wird die Stelle nicht mehr besetzt. Grund- bei der Wahl vor 4 Jahren wurden 7 Mitglieder gewählt - jetzt - aufgrund Personalentlassungen, benötigt man nur noch 5. Ich dachte immer, die Mitgliederzahl gelte immer bis zum Ende der Betriebsratszeit und in der nächsten Wahl wird die Zahl geändert. Liege ich da falsch?
Vor allem aber - wie können sie nun mit 6 Mitglieder Beschlüsse fassen?
Gilt jetzt die Hälfte von 6, um beschlussfähig zu sein?
Oder sind diese Beschlüsse aufgrund der Mitgliederzahl anfechtbar?
Das wäre nämlich eine Katastrophe.

Bitte um Rat, evtl. Gesetzestexte. Ganz vielen Dank,

der gefrustete Tom