Hallo @lle zusammen, unser AG hat ab 01.01.2010 die Arbeitszeit um wöchentlich 1,5 Std. verlängert. Mit Zustimmung Gewerkschaft und BR :-(
Jetzt hat er aber noch nicht die tägliche Arbeitszeit dementsprechend verändert, Dienstplanprogramm muss noch verändert werden usw.
Er will jetzt die fehlenden Arbeitsstunden von den Überstunden abziehen, bzw. wenn keine Überstunden vorhanden sind sollen die AN die fehlenden Stunden nacharbeiten.
Darf er das so einfach?

Im Tarifvertrag steht, Überstunden sollen in Freizeit abgegolten werden.