Hallo, zusammen

"Die Unterschrift eines Wahlberechtigten zählt nur auf einer Vorschlagsliste. Hat ein Wahlberechtigter mehrere Vorschlagslisten unterzeichnet, so hat er auf Aufforderung des Wahlvorstands binnen einer ihm gesetzten angemessenen Frist, spätestens jedoch vor Ablauf von drei Arbeitstagen, zu erklären, welche Unterschrift er aufrechterhält. Unterbleibt die fristgerechte Erklärung, so wird sein Name auf der zuerst eingereichten Vorschlagsliste gezählt und auf den übrigen Listen gestrichen; sind mehrere Vorschlagslisten, die von demselben Wahlberechtigten unterschrieben sind, gleichzeitig eingereicht worden, so entscheidet das Los darüber, auf welcher Vorschlagsliste die Unterschrift gilt"

wir streiten gerade darüber was arbeitstage sind...................

ja, normalerweise von montag bis freitag.

aber was ist wenn es ein durchfahrbetrieb (5 schichten) ist, also 7tage die woche, werden dann samstag und sonntag als arbeitstag mitgezählt?

der hintergrund ist, das die frist auf einem freitag endet um wahlvorschläge einzureichen!

mfg