Hallo,
wir haben seit ein paar Wochen einen neuen Betriebsrat und haben vor 3 Wochen einen ordnungegemässen Beschluss zur Entsendeung eines neuen BR-Mitglieds zu einer BetrVG I Schulung gefasst und die Geschäftsleitung mit den Details darüber informiert (Zeit, Kosten, betriebliche Notwendigkeiten berücksichtigt, 14 Tage 'Einspruchsfrist'). Der Kollege hat das Seminar dann Anfang diesen Jahres (nach 13 Tagen) verbindlich gebucht und nun hat die Geschäftsleitung dieses Seminar mit einem Anruf bei dem Anbieter storniert, da der 'betriebsübliche Fortbildungs(genehmigungs)prozess' nicht eingehalten worden sei. Der Betriesbrat sei sowieso nicht in der Lage, die betrieblichen Notwendigkeiten zu beurteilen... und der Betriebsrat/der Mitarbeiter könne eh keine derartigen Rechtsgeschäfte tätigen und derart über das Firmenkapital verfügen. Die Geschäftsleitung droht ausserdem die entstehenden Kosten dem Mitarbeiter anzulasten.
Wir haben tatsächlich beispielsweise keine Kostenübernahmeerklärung verlangt, sondern sind davon ausgegangen, dass der BR die Entscheidungshoheit bei den §37 Abs. 6 Schulungen hat, wenn die betrieblichen Notwendigkeiten nicht gegen den Zeitpunkt sprechen.
Haben wir falsch gehandelt und welche Schritte sind nun einzuleiten (so oder so...)?