Erstellt am 12.01.2010 um 22:59 Uhr von DonJohnson
Schade, dass ich im Streik bin :-((((
Erstellt am 12.01.2010 um 23:20 Uhr von Storno
...jammerschade.. ich ahne es! Ich hoffe auf einen 'zu Null'-Sieg und du könntes der Torschütze sein, ja!? Schreib mir an storno@trash-mail.com ... ne ne - schon okay. Ich will hier keinen zum Streikbrecher machen, obwohl...
Was kann ich tun, den Streik zu unterstützen? Keine Fragen mehr zu stellen? Andere 'Anbieter' nutzen? Okay okay - auch darauf keine Antwort...eine gute Nacht aber sowieso!
Erstellt am 13.01.2010 um 00:10 Uhr von BrumbärTosca
Seit wann kann der GF einem Betriebsrat vorschreiben welche Schulung für den BR sinnvoll ist und welche nicht?
Gelassen bleiben und den mit dem Betriebsverfassungsgesetz konfrontieren!
Und kuckst du hier: http://www.betriebsrat.com/index.php?Site=Neu%20im%20Betriebsrat&Menue=Begriff%20des%20Schulungsanspruches
Erstellt am 13.01.2010 um 04:28 Uhr von rainerw
Seit wann kann ein AG ei Seminar beim Anbieter absagen? Mich würde die Antwort des Semiaranbieters mal interessieren. Nehmt doch mal Kontakt zu diesem auf.
Wenn der AG qas gegen das Seminar Hat kann er sich jederzeit an das Arbeitsgericht wenden.
Ihr habt in soweit alles richtig gemacht, bis auf die Einschpruchsfrist. Dies solltetihr weg lassen, denn wie schon gesagt, der AG kann sich ans Gericht wenden. Er kann sich zwar mit euch darüber unterhalte, aber wenn ihr das Semi zu dem und dem Zeitpunkt so wollt dann ist das so.
Fasst einen Ordnungsgemäßen Beschluss und besorgt euch eine einstweilige Verfügung.
Ich denke mal das ich nicht verkehrt liege wenn ich behaupte das ihr einen von diesen unverbesserlichen Chefs habt und fasst deshalb einen zweiten Beschluss und reicht Klage auf Feststellung von Schulungsanspruch für BR Mitglieder nach §37,6 BetrVG ein.
Der Chef wird begeistert sein das ihr gegen ihn Klagt und er auch noch dafür zahlen darf.
Dann habt ihr ihm auch gleich gezeigt das er mit euch nicht so umspringen kann wie er will. Ist so unter dem Motto, wie erziehe ich meinen Chef als neuer BR. Manchmal Blöde , aber enorm wichtig für die Zukunft.
Erstellt am 13.01.2010 um 08:18 Uhr von Immie
@Storno
Der Arbeitgeber hatte 14 Tage Zeit sich vertrauensvoll an das ArbG, oder aber die Einigungsstelle zu wenden. Hat er dies nicht getan, kann der AN fahren.
Nach dem Seminar, wenn der Arbeitgeber nicht bezahlt, sucht ihr euch einen Anwalt eures Vertrauens und klagt.
Aus die Maus:-)
Erstellt am 13.01.2010 um 14:52 Uhr von DrHouse
Storno,
unser Arbeitgeber hat ebenfalls schon mal ein Seminar für 3 Betriebsratsmitglieder 2 Tage vor Beginn beim Anbieter storniert. Da wir zu dieser Zeit sowieso mit dem AG wegen
Seminaren im Rechtsstreit waren, bekam er die Stornokosten gleich mit auf diese Rechnung. Ich wäre trotzdem gefahren aber die BRM um die es ging, haben sich nicht getraut. Ein Anruf von uns beim Anbieter und die Rechnung über die stornierten Seminare
lautete auf ca. 1.600,- Euro.(für nichts also) Vor Gericht wurde der AG zur Zahlung verurteilt.
Ich glaube unser AG storniert keine BR-Seminare mehr.
Gruß Dr.House