Einem einzelnen Mitarbeiter wird die Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsort als Arbeitszeit angerechnet weil er (nicht überprüfbar) mit einem Laptop im Zug arbeitet. Diese Möglichkeit haben andere Mitarbeiter aber nicht. Kann das einfach so ohne BR zwischen AG und AN vereinbart werden oder muß hier eine Mitbestimmung berücksichtigt werden.?

Vielen Dank für die Antworten. Da hat der Kollege wohl wirklich gut mit dem AG verhandelt und sich einen Vorteil zu den restlichen 30 von 90 Verwaltungsmitarbeitern die mit dem Zug fahren verschafft.