Erstellt am 12.01.2010 um 13:11 Uhr von erwin
BetrVG § 87 Mitbestimmungsrechte
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
(2) Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
PS: Man könnte es prüfen, mit entsprechender Software auf dem Laptop. Doch BR sollten sich wegen einer damit verbundenen Verhaltes und Leistungskontrolle dagegen aussprechen.
Erstellt am 12.01.2010 um 15:35 Uhr von geploeg
Die Argumentation hier für eine Mitbestimmung finde ich sehr weit hergeholt. Ich denke es ist hier einzig und allein die Sache des Arbeitgebers ob er diese Zeit als Arbeitszeit anerkennt oder nicht. Es ist eine Frage des Vertrauens Seitens des AG.
Logisch ist ja wohl, dass wenn ein MA mit dem Auto kommt er nebenbei nicht am Laptop arbeiten kann.
Erstellt am 12.01.2010 um 15:38 Uhr von Kölner
@geploeg
Je nach Lage sehe ich hier auch keine MBR.
AV?
Erstellt am 12.01.2010 um 15:55 Uhr von Immie
Da hat aber einer gut verhandelt:-)
Bekommen die anderen AN die Zeit abgezogen, die der eine AN angerechnet bekommt?