Ist ein sachkundiger Berater (gem. § 80 II S. 3) eigentlich befugt, zur Erfüllung seines Auftrages auch Informationen von außen einzuholen und diese auszuwerten und das Ergebnis dem BR zur Verfügung zu stellen? Der Mitarbeiter, den wir gern beauftragen würden hätte die Kenntnisse und Fähigkeiten dazu und würde uns die Beauftragung eines externen Gutachters ersparen. Die GF hat nichts gegen seine Funktion als sachkundiger Berater, legt den § 80 II 3 jedoch dahingehend aus, dass in dieser Funktion ausschließlich interne Informationen weitergegeben und erläutert werden dürfen. Daher hat sie dem Mitarbeiter untersagt, externe Informationen einzuholen oder gar auszuwerten. Haben sie recht?
Besten Dank!