Erstellt am 06.01.2010 um 22:58 Uhr von paula
was hast Du an den anderen Antworten im Ursprungsthread auszusetzen?
Erstellt am 06.01.2010 um 23:06 Uhr von crossnick
Die beiden Gegenfragen waren wenig hilfreich und am Thema vorbei - habe meine Frage wohl ursprünglich nicht direkt genug gestellt. Daher der neue Versuch.
Erstellt am 07.01.2010 um 07:50 Uhr von pitsieben
@ crossnick,
nach dem Kommentar von Däubler/Kittner/Klebe 10. Auflage zum § 80 Rn 119 ist der sachkundige MA nicht der Vertreter des AG. Er unterliegt auch bei seiner Beratungstätigkeit keinerlei Weisungen des AG. Der Sachkundige ist verpflichtet, den BR nach besten Wissen und Gewissen zu beraten.
Deshalb kann er auch externe Infos einholen und verwerten.
Erstellt am 07.01.2010 um 13:03 Uhr von crossnick
Besten Dank. Das hilft weiter!