Erstellt am 05.01.2010 um 16:09 Uhr von VIONÄR
Bei Satz 1 bin ich mir nicht sicher, wobei doch erst im Wahlausschreiben alle Formalien fixiert sind. Dass es verboten ist, glaube ich jedoch nicht!
Zu Satz 2: Man kann wohl Kandidaten dazuschreiben, dann muss man jedoch die Unterstützer (alle) auch über den neuen "Tatbestand" informieren und ggf. streichen.
Meine ich!
Erstellt am 05.01.2010 um 16:47 Uhr von nicoline
Maxel,
*Darf man bevor das Wahlausschreiben erscheint, für eine Vorschlagsliste Stützunterschriften einholen ?*
Darf man, aber die Vorschlagsliste muss komplett sein, bevor Stützunterschriften geleistet werden, weil die Stützunterschriften immer die ganze Liste unterstützen.
Deswegen: NEIN zu:
*Kann man auf einer Vorschlagsliste noch Kandidaten hinzufügen, wenn es bereits Stützunterschriften gibt?*
Wenn Du in die Suchfunktion Stützunterschriften eingibst, gibt es etliche Beiträge dazu, die Du Dir durchlesen kannst.
Erstellt am 05.01.2010 um 17:59 Uhr von Elfriede
nicoline
Aber die könnten alle zu lang sein.
Erstellt am 05.01.2010 um 18:12 Uhr von nicoline
Elfriede,
bist Du die neue Forumsfee mit der Glaskugel?????????????? Oder die Zwillingsschwester von Emilie?????????????????Kommt Elisabeth auch noch?????????????????????
Erstellt am 06.01.2010 um 09:51 Uhr von Rotzlöffel
Maxel hat vollkommen Recht!
PS: Dafür mußte ich noch nicht einmal in die Glaskugel schauen. *fg*
Erstellt am 06.01.2010 um 16:39 Uhr von nicoline
#PS: Dafür mußte ich noch nicht einmal in die Glaskugel schauen. *fg*#
Wäre aber vielleicht besser gewesen, Du hättest es getan, dann könntest Du mir jetzt sicher besser beantworten, womit Maxel Recht hat *gfg*