Für unsere Angestellten ist seit Jahren Gleitzeit vereinbart. Die dabei geleisteten Plusstunden werden addiert und verfallen über einer Höchstzahl von 40 Stunden. Eine "Überstundenbezahlung" gibt es bei Angestellten nicht.
Die gewerblichen AN leisten angeordnete Überstunden. Diese werden bis zu einer Höchstzahl von 40 Stunden nur gesammelt und darüber ausbezahlt.
Jetzt wollen wir den gesamten Komplex "Arbeitszeit/Überstunden" in neuen Betriebsvereinbarungen regeln.
Folgende Fragen haben wir:
1. Kann man für die Angestellten die Gleit-Plus-Stunden und die angeordneten Überstunden in verschiedenen Konten führen?
2. Widerspricht das jahrelange Ansammeln von Plus-Stunden oder von Überstunden dem Arbeitszeitgesetz, das vorschreibt, dass das Arbeitszeitkonto nach 24 Wochen ausgeglichen sein muss? Kann in einer BV geregelt sein, dass dieses Ausgleichen nicht vorgesehen ist?