Erstellt am 04.01.2010 um 15:01 Uhr von Bergziege
@ Mauerblümchen
Durch eine Schwangerschaft wird ein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert, sondern läuft zum vereinbarten Zeitpunkt aus.
Der Kündigungsschutz für diese Zeit greift hier nicht. Denn es erfolgt keine Kündigung, lediglich eine Beendigung des Vertrages.
Erstellt am 04.01.2010 um 15:03 Uhr von Lupus
Hallo Mauerblümchen
Ein Zeitvertrag endet zum angegebnen Zeitpunkt trotzdem. Auch bei einer schwangerschaft verlängert er sich nicht automatisch sonder läuft einfach aus.
Erstellt am 04.01.2010 um 15:04 Uhr von Lupus
Da war Bergziege etwas schneller ;-)
Erstellt am 30.06.2010 um 11:28 Uhr von nümmerchen
hallo zusammen, trotzdem is es eine frechheit den arbeitsvertrag nicht zu verlängern nur weil man schwanger ist !!!schwanger zu sen ist KEINE krankheit !!!!
Erstellt am 30.06.2010 um 12:00 Uhr von Ulrik
Natürlich ist schwanger sein keine Krankheit!! Stell dir aber mal vor, jemand wird befristet eingestellt, weil der Arbeitsanfall oder ein Projekt nur diesen Zeitraum vorhanden ist. Ohne den werdenden Mamis etwas böses hier zu unterstellen, aber mit einer automatischen Unbefristung in diesem Falle wird einer Gruppe von AN eine Möglichkeit gegeben, die eine andere Gruppe nicht hat. Und das geht auch nicht.