Hallo, Forum!

Vorneweg ein Link: http://www.luewu.de/2009/43.pdf

…und nun die Fragen:

Kann der AG einen MA verpflichten, an einer vom AG ausgesuchten Fortbildungen teilzunehmen?

Was ist, wenn der AG die Teilnahme an Betriebsinternen Fortbildungen ablehnt?

Müssen Teilzeitbeschäftigte und beurlaubte MA ebenfalls 20Punkte erreichen( gemeint sind auch Härtefälle wie: Wöchentliche Arbeitszeit 4Std., 11 von 12 Monaten beurlaubt, usw.)?

Zu §6:

Wie definiert sich „ eigenverantwortlich“?

Was muss der AG finanzieren?

Welche Folgen hat das Nichterreichen der 20 Punkte?


Erkennbare Gefahren für Mitarbeiter, die sich ansonsten aus den Inhalten der Berufsordnung ergeben?