Erstellt am 04.01.2010 um 13:21 Uhr von DerNeue
@Bergziege!
Bis zur Wahl eines neuen BR ist sie Ersatzmitglied und kann eingeladen werden. Sie kann sich nur nicht mehr zur Wahl stellen, denn am 31.05.2010 endet ihr Arbeitsverhältnis.
DerNeue
Erstellt am 04.01.2010 um 13:24 Uhr von Lupus
Hallo Bergziege
Ist den das Ersatzmitglied schon einmal geladen worden? Wenn ja, ist der besondere Kündigungsschutz berücksichtigt worden? z.b. eongliederung in eine andere Abteilung?
Erstellt am 04.01.2010 um 13:29 Uhr von Bergziege
Die Kündigung ist schon letztes Jahr erfolgt und ist auch akzeptiert. Es geht nur darum, ob er auf der Liste der Ersatzmitglieder noch dabei ist bis er geht oder ob ich ihn "überspringen" muß und das nächste Ersatzmitglied einladen muss. Ich möchte nicht das falsche Ersatzmitglied laden!!!
Danke für die bisherigen Antworten.
Erstellt am 04.01.2010 um 13:50 Uhr von Lupus
@Bergziege
Dann ist der Kollege bis zu seinem Ausscheiden auch zumindest Ersatzmitglied und zu laden. Ganz so wie DerNeue bereits geschrieben hat.
Hilfreich §24 BetrVerG, gilt auch für Ersatzmitglieder