Erstellt am 22.12.2009 um 10:24 Uhr von galaxy
@treiner
ein Betriebsrat wird nicht gegründet sondern gewählt und dazu muss man nicht einer Gewerkschaft angehören. Guckst du BetrVG §1
§ 1 Errichtung von Betriebsräten
(1) 1In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. 2Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen.
Gruß Galaxy