Erstellt am 16.12.2009 um 12:13 Uhr von kriegsrat
Wann besteht ein Sonderkündigungsrecht?
Versicherungspflichtige und freiwillige Mitglieder einer Krankenkasse hatten in der Vergangenheit ein Sonderkündigungsrecht, wenn ihre Krankenkasse den allgemeinen Beitragssatz erhöhte. Diese Kündigungsmöglichkeit ist seit dem 01.01.2009 entfallen, denn Beitragsunterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen gibt es im Gesundheitsfonds nicht mehr.
Im Gesundheitsfonds ist eine außerordentliche Kündigung nur noch möglich, wenn eine Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt bzw. den bereits erhobenen Zusatzbeitrag nochmals erhöht. Analog kann eine außerordentliche Kündigung erfolgen, wenn die Krankenkasse ihren Mitgliedern gegenüber Rückerstattungen reduziert bzw. einstellt.
Die Sonderkündigung kann in diesen Fällen bis zur erstmaligen Fälligkeit oder der erstmaligen erhöhten Fälligkeit des Zusatzbeitrags erfolgen bzw. analog zum Zeitpunkt der reduzierten oder ganz eingestellten Rückzahlung. Die Kündigungsfrist beträgt auch bei dieser Sonderkündigung zwei Monate zum Monatsende. Der Zusatzbeitrag bzw. ein erhöhter Zusatzbeitrag braucht während der Kündigungsfrist nicht mehr gezahlt werden.
http://www.finanztip.de/web/abc-der-krankenkassen/kuendigungsrecht.htm
Erstellt am 16.12.2009 um 12:19 Uhr von Sissi
Hallo Kriegsrat und danke. Können wir das jetzt so verstehen, dass auch der Wegfall der Praxisgebührbefreiung unter dieses Sonderkündigungsrecht fällt? Um eine Rückerstattung an die Mitglieder handelt es sich ja nicht.
Erstellt am 16.12.2009 um 12:45 Uhr von kriegsrat
würde ich erstmal so sehen.........
eine gleichung mit einigen unbekannten
vielleicht bringt ein anruf bei der kasse klärung ?
zumindest ob die kasse die sachlage ähnlich sieht..............
wurde in dem infoschreiben auf das recht zur außerordentlichen kündigung hingewiesen?
andererseits bei "wahltarifen" bindet sich der AN für eine gewisse zeit an die krankenkasse, könnte ein sonderkündigungsrecht ausgeschlossen sein,
ob das wiederum zulässig ist.........
muß man mal in den vertrag schauen......
Erstellt am 16.12.2009 um 13:16 Uhr von Sissi
Der Mitarbeiter würde sich ja bzgl. der Praxisgebührbefreiung binden wollen, die Krankenkasse macht ja Sperenzchen.
Vielen Dank nochmal, damit ist uns schon geholfen. Wir werden das so weitergeben.