Ich hätte heute mal eine Frage, die zwar nichts mit Arbeitsrecht etc. zu tun hat, jedoch sind wir als Betriebsräte darauf angesprochen worden. Ich hoffe, jemand von Euch hat hier noch den Durchblick und kann uns helfen. Wir haben mehrere Mitarbeiter, die heuer ihre Krankenkasse gewechselt haben, weil ihre bisherige kein Hausarztmodell anbot. Die Krankenkasse, bei der sie nun sind, hatte dieses Hausarztmodell angeboten, kündigt dies aber zum 1. Januar 2010 auf, weil die Verhandlungen der Krankenkasse mit wem auch immer noch nicht abgeschlossen sind. In Aussicht gestellt wurde diesen Mitarbeitern, die per Post von ihrer Krankenkasse darüber informiert wurden, dass sie die Praxisgebühr ab jetzt wieder bezahlen müssen, dass eventuell Mitte nächstes Jahr ein „Nachfolgemodell“. Die Frage an den Betriebsrat war jetzt, ob eine Krankenkasse das überhaupt darf, kein Hausarztmodell anzubieten (sollte ja ab 7/09 so sein) und ob es nun ein Sonderkündigungsrecht gibt, da ein wesentlicher Grund für den Wechsel ja ab 1/10 wegfällt.
Ich hoffe, Ihr könnt uns helfen