@all

Auf dem Gelände des AG stehen 3 Parkhäuser.
Die Parkhäuser sind öffentlich, bei uns es ständig ein großes "Patienten bzw. Kundenaufkommen".

Normale Benutzer zahlen 1 Euronen pro Stunde.

Für die Parkhäuser gibt es Mitarbeiterkonditionen.Der AG hat dies "anno tuk" eingeführt, damaliger BR war nicht beteiligt, es existiert dazu keine BV.

MA haben verbilligte Stundentarife, im Schnitt kommt ein Vollzeitarbeitnehmer auf ca. 18 - 20 Euronen pro Monat, es gibt keine Pauschale, es wird auf Stundenbasis abgerechnet.

Nun will der AG dieses ändern und legt dem heute zuständigen BR folgendes vor:

Sehr geehrter BV

mit Wirkung zum 01.02.2010 gilt für alle neu eingestellten MA, die im Parkhaus parken wollen, folgende Regelung:

Pauschalpreis 40 Euro, pro MA, pro Monat Parkplatzgebühr.
(Anmerkung von mir: egal ob Vollzeit , Teilzeit oder Azubi!!!!!!!!!!!!)

Bisherige MA-Tarife auf Stundenbasis bleiben VORERST unangetastet.

Ich bitte Sie, dieses zur KENNTNIS ZU NEHMEN.

Mit freundlichem Gruß

XXXYYY
Geschäftsführer

Wir, der BR, sind der Meinung, dieses ist KEINE KENNTNISNAHME, sondern eine Mitbestimmung nach §87 BetrVG.

Wie seht ihr dies??????????

Gruß Galaxy