Erstellt am 14.12.2009 um 12:10 Uhr von Troisdorfer
Der Kollege sollte schnellstmöglich zum Anwalt und
die Kündigungsschutzklage einreichen ...
Als Betriebsrat könnt ihr ihn jetzt erstmal nicht helfen .
Mfg Troisdorfer
Erstellt am 14.12.2009 um 12:27 Uhr von WorkersCouncil
Hallo Troisdorfer,
danke für die Info, beim Anwalt sitzt er gerade.
Aber meine Frage ist ja, kann der AG nach so langer Zeit die Kündigung aussprechen ohne den BR ernuet anzuhören?
Erstellt am 14.12.2009 um 13:34 Uhr von erwin
@WorkersCouncil
Entscheidende Fakten fehlen leider:
Zu welchem Datum sollte die Kündigung des AN erfolgen in dem Vorgang welcher der BR gem. § 102 erhalten hatte?
Welches Datum/ Grund ist nun in der Kündigung angegeben?
Sind also die beiden Vorgänge wirklich voll auch inhaltlich denkungsgleich??
Weiter, wenn der AN beim Anwalt sitzt sollte er diese Frage doch einfach gleich dem Anwalt stellen.
Erstellt am 14.12.2009 um 13:48 Uhr von WorkersCouncil
Hallo Erwin,
der Kollege sollte in der Anhörung vom 22.09.09 Frisgerecht mit einer Kündigungsfrist von 7 Monaten zum 30.04.2010 gekündigt werden.
In dem Kündiggungsschreiben was der Kollege nun am 11.12.09 erhalten hat, war die Anhörung vom 22.09.09 mit enthalten und der angegebenen Kündigungsfrist zum 30.04.2010.
In dem Kündigungsschreiben selbst ist aber nun eine Kündigung zum 30.06.2010 vorgesehen.
Erstellt am 14.12.2009 um 14:03 Uhr von erwin
@WorkersCouncil
In dem Kündiggungsschreiben was der Kollege nun am 11.12.09 erhalten hat, war die Anhörung vom 22.09.09 mit enthalten und der angegebenen Kündigungsfrist zum 30.04.2010.
In dem Kündigungsschreiben selbst ist aber nun eine Kündigung zum 30.06.2010 vorgesehen
Das mit dem 30.06.2010 dürfte den Anwalt erfreuen, denn dadurch, dass der AG die dem BR vorgelegt Kündigung zu dem angegebenen Termin nicht ausgesprochen hat, dürfte so zu sehen sein, dass der AG von seiner Kündigungsabsicht abgesehen hat. Somit hätte er da erneute Kündigungsbegehren dem BR erneut gem. § 102 zur MB vorlegen müssen.
Erstellt am 14.12.2009 um 14:34 Uhr von DonJohnson
@all
Nun, diese Sache birgt ja einige Probleme und/oder Fehler des AG.
Wie es sich anhörte, sollte dem Kollegen Krankheitsbedingt gekündigt werden. Der AG befürchtete eine negative Gesundheitsprognose. Anscheinend hat der BR hier sehr sauber gearbeitet (bis auf vielleicht, dass der Kollege seiner Zeit anscheinend nciht mit einbezogen wurde. So hört es sich für mich zumindest an).
Weiterhin würde ich unterstellen, dass die Argumente den AG "berührt" haben und er von seinem Vorhaben Abstand genommen hat. Erst nach erneuter Erkrankung (kleiches Krankheitsbild? Liegt es vielleicht am Arbeitsplatz?) möchte der AG diese Kündigung jetzt durchsetzen. 1. Fehler: keine erneute Anhörung des Gremiums. 2. Fehler: Falsche Kündigungsfrist berechnet. Das letztere ist aber nciht wirklich erheblich. Der erste ist aber interessant. Hier wäre es IMHO ratsam, dass der BR nciht weiter mit dem AG über den Fall redet. Der MA sollte aber über alles bescheid wissen (ist auch wohl so).
Wie Erwin schon sagte, sollte sich der Anwalt des AN freuen ob dieser Tatsache...
Anwalt und Gremium können dem Kollegen vermutlich sehr gut gemeinsam helfen ;-)
Erstellt am 15.12.2009 um 10:19 Uhr von WorkersCouncil
erstmal vielen dank für die Antworten tips und anregungen.
Werde heute noch versuchen mit dem Anwalt von dem Kollegen in Kontakt zu treten.
Werde euch dann weiter berichten wie es weiter geht.
Übrigens Stehen wir als BR die ganze Zeit mit dem Kollegen in kontakt, da er sehr stark Psychisch angeschlagen ist.
Er hatte auch schon eine Kur hinter sich und nach der Kur kam eben halt die Wiedereingliederung.
Die Psychischen Erkrangungen nehmen immer mehr zu, solangsam wäre es gut, wenn es Seminare geben würde, die sich mit solchen Psychischen Problemem befassen.
Denn solch einen Kollegen zu unterstützen ist manchmal nicht einfach, jenachdem wie Stark seine Psyche angegriffen ist.