Erstellt am 12.12.2009 um 09:13 Uhr von rainerw
Darfst Du einfach an Gesprächen teilnehmen wenn Dein GF geschäftl. Gespräche führt, oder wenn ich meinen Geburtstag feier?
Du bist der Gastgeber und Du hast das Hausrecht und entscheidest selber wer teilnehmen darf und wer nicht.
Erstellt am 12.12.2009 um 11:11 Uhr von DonJohnson
rainer hat es auf den Punkt gebracht. Dem ist auch ncihts mehr hinzuzufügen, außer vielleicht, dass du das auch durchziehen mußt...
Erstellt am 12.12.2009 um 12:02 Uhr von kainil
@rainerw@DonJohnson,
genau so waren auch meine Gedanken, danke für die Übereinstimmung.
schöne 3. Advent
Erstellt am 13.12.2009 um 14:16 Uhr von rasul
lieber rainerw
es stellt sich aber schon die Frage ob der BR einfach MA laden kann um hier solche Diskussionen zu führen. So etwas sollte in Abstimmung mit der GF stattfinden und die entscheidet dann auch wen sie dahin schickt
Erstellt am 13.12.2009 um 16:11 Uhr von DonJohnson
@rasul
Das sehe ich eindeutig anders. Wenn der BR seine Arbeit in Form von Mitarbeitergesprächen macht, hat die GF da ncihts zu suchen. Klar kann man das mitteilen, dass solche Gespräche geführt werden. Ich denke auch dass man das sollte. Bei den Gesprächen als solches hat die GF aber ncihts zu suchen...
Erstellt am 13.12.2009 um 16:54 Uhr von paula
@DJ
"...findet am Montag ein Gespräch zwischen Standortleiter Teamleiterin und normalen MA sowie BR ein Gespräch über das Verhalten der Teamleiterin statt. "
Kann das so einfach ein BR ohne Beteiligung des AG machen? Es ist wohl kaum Aufgabe des BR Konfliktmanagement zu machen. Dass er sich bei Konflikten einbringt ist ja ok. Aber ohne die Einflussmöglichkeit des AG? Ich halte es auch nicht für sinnvoll. Jeder Mediator wird Dir sagen, dass es am Ende eines solchen Prozesses einer Vereinbarung oder eines Konsenses bedarf, den alle tragen. Da gehört der AG dazu
Erstellt am 13.12.2009 um 17:32 Uhr von DonJohnson
@paula
*Jeder Mediator wird Dir sagen, dass es am Ende eines solchen Prozesses einer Vereinbarung oder eines Konsenses bedarf, den alle tragen. Da gehört der AG dazu*
Das bestreite ich nciht. Aus der Frage lese ich aber, dass es ein erstes Gespräch ist. Am Ende dieses Prosesses sind sie wohl noch lange nciht...
Erstellt am 13.12.2009 um 17:37 Uhr von rainerw
@paula
Das will ja auch niemand bestreiten das man auch einen anderen Weg gehen kann.
Hier wurde ja auch nur aufgezeigt das man auch kurze Wege gehen kann. Es müssen nicht immer alle Wege über die oberste Etage gemacht werden. So konnte wir schon feststellen das es manchmal nur an dem bösen Wort mit "K" mangelte. Komunikation.
Das aus dem Weg geräumt, können Schwellbrände schnell im Keim erstickt werden.
Erstellt am 13.12.2009 um 18:46 Uhr von paula
@rainer
mag sein! Aber ich bleibe dabei, das ist immer noch nicht die Aufgabe des BR!
Erstellt am 13.12.2009 um 19:13 Uhr von rainerw
@paula
Ich für meine Person gebe Dir da vollkommen recht, jedoch versuche ich nur dem Fragenden auf einer bereits laufenden Sache einen Weg auf zu zeigen.
Erstellt am 13.12.2009 um 19:28 Uhr von ridgeback
@all,
**ein Gespräch zwischen Standortleiter Teamleiterin und normalen MA sowie BR ein Gespräch über das Verhalten der Teamleiterin statt.**
Nach der Vorschrift des § 87 I Nr. 1 BetrVG besitzt der Betriebsrat zwar ein Mitbestimmungsrecht bei Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Aber kein Bestimmungsrecht.
Desweiteren unterscheide ich zwischen Weisungen zum unmittelbaren Arbeitsverhalten und zum sogenannten Ordnungsverhalten, wobei nur letzters unter das Mitbestimmungsrecht fällt. Von daher sollte, meiner Meinung, schon eine Absprache mit dem Arbeitgeber stattfinden welche Probleme behandelt werden.
Erstellt am 13.12.2009 um 19:47 Uhr von Lotte
kainil,
habe ziemliche Bedenken, was Euer BR da eigentlich macht. Dass ein AN um ein Gespräch mit dem Vorgesetzten bittet und den BR mitnimmt ist normal, dass ein BR den AG auf Probleme hinweist und um ein Gespräch mit den Betroffenen bittet, finde ich auch normal, dass aber "ein Gespräch zwischen Standortleiter Teamleiterin und normalen MA sowie BR über das Verhalten der Teamleiterin stattfindet" und der AG ausgeladen werden soll, finde ich hanebüchen, sorry.
Erstellt am 14.12.2009 um 04:57 Uhr von kainil
Gutem Morgen zusammen,
wenn wir als BR da nicht mitmischen würden, stünden die MA allein da gegen Standortleiter und Teamleiterin.
Und am Ende kommt raus das die Arme Teamleiterin doch recht hat und sie einen Urlaubsschein umändern darf und über die Freizeit der MA verfügen darf , und die Normalos doch die ARSCHLÖCHER sind.
Erstellt am 14.12.2009 um 05:05 Uhr von kainil
Ich nochmal,
Und was spricht dagegen,wenn die Normalos sich über die Teamleiterin und Ihren Führungsstil beschweren, das müssen wir als BR doch reagieren bevor es eskaliert.
Erstellt am 14.12.2009 um 08:40 Uhr von ridgeback
kainil
**Und was spricht dagegen,wenn die Normalos sich über die Teamleiterin und Ihren Führungsstil beschweren, das müssen wir als BR doch reagieren bevor es eskaliert.**
Nichts, weil das der normale Weg ist. Und der Ansprechpartner ist immer noch der AG.