Hallo liebe Leute,

wir haben von der Personalabteilung eine Anhörung für eine Neueinstellung bekommen.
In dieser Anhörung ist alles ok, allerdings ist in der Anhörung auch der Verweis auf eine Zielvereinbarung mit der Summe X.
Es gibt wohl zu der Zielvereinbarung noch keinen Inhalt, mit dem zukünftigen Mitarbeiter wurde wohl nur die Höhe X vereinbart, inhaltliches soll erst nach der Einstellung vereinbart werden.
Inwiefern kann der BR noch nach Klärung verlangen, oder müssen Zielvereinbarungen auch inhaltlich schon stehen, wenn die Summe schon vereinbart wurde.