Erstellt am 10.12.2009 um 12:22 Uhr von DeWalt
Dann geht man da hin!! In Germany herrscht die frei Arztwahl.
Erstellt am 10.12.2009 um 13:08 Uhr von Troisdorfer
Der AG hat auch die Obhutspflicht gegenüber seinen Mitarbeitern .
Ich nehme an ihr arbeiten in Schichten,da wird es schwer sein zum Hausarzt
zu gehen,besonders in der Nachtschicht .
Weil der AG diese Obhutspflicht hat,kann er diese Verantwortung
übernehmen,euch ohne Ärztliche Erkenntins nach alleine auf dem
Weg nach hause zu überlassen .
Klar ist es Absolut überzogen,jemanden ins Krankenhaus fahren zu wollen.
Es reicht Ihm ein Taxi zu rufen(Kosten trägt der AN),oder das der Schichtleiter
dem Erkrankten nachhause beleitet ,wenn der MA das den möchte.
Wir hatten einen Vorfall in unserem Betrieb,ein MA klagte über bei der Nachtschicht
Magenschmerzen,nach anfragen des Schichtführer ,durfte er nach Hause gehen .
Auf dem Weg zu Parkplatz,erlitt er einen Herzinfakt(den er Überlebte).
Seit diesem Vorfall ist es nicht so einfach möglich seine Arbeit zu verlassen .
Der Weg ist immer der selbe :
Krankenwagen oder Taxi anbieten
Wird beides verneint,wird von der Schichtleitung
eine Unterschrift verlangt das beides angeboten wurde
und der Heimweg auf eigene Verantwortung angetreten wird.
MFG Troisdorfer
Erstellt am 10.12.2009 um 14:11 Uhr von rkoch
Aber wie DeWalt schreibt:
Die AN wegen Bauchschmerzen gegen deren Willen ins Krankenhaus zu karren (sprich in die Notaufnahme !), das geht nicht. Nach Hause, zum Betriebsarzt oder zum Hausarzt, ja natürlich.
Und wie Troisdorfer schrieb: Auch nur dann, wenn der AN das will, ansonsten ist es aber eigenes Risiko des AN. Einen Menschen ohne akuten Notfall und gegen dessen freien Willen ins Krankenhaus zu schicken grenzt ja an Nötigung.