Erstellt am 10.12.2009 um 10:29 Uhr von Petrus
Guck Dir mal §6 ArbStättV an (z.B. unter http://www.bundesrecht.juris.de/arbst_ttv_2004/)
Weiteres könnt ihr bei der für Euch zuständigen Berufsgenossenschaft in Erfahrung bringen.
Erstellt am 10.12.2009 um 16:04 Uhr von kriegsrat