Erstellt am 08.12.2009 um 07:30 Uhr von HHHHHF
Ja können sie.
Es können auch amtierende BRM dem Wahlvorstand angehören, ebenso die Wahlbewerber für den zu wählenden Betriebsrat.
BAD vom 12.10.1976 - 1 ABR 1/76, DB 1977, 356
Erstellt am 08.12.2009 um 07:34 Uhr von kainil
Hey Scotty,
uns hat unsere RA geraten, das mindestens einer aus dem BR im Wahlvorstand vertreten sein sollte.
Haben wir vor 2 Jahren auch so gemacht, weil ich über 30 MA angesprochen, ob sie
in den Wahlvorstand wollten, aber sich keiner bereit erklärt hat.
Hatten dann ziemlich viel Ärger, uns wurde Manipulation vorgeworfen usw. ( Von den MA ( Chef treu ergeben)die gefragt worden sind). Chef hat gefordert: Wahl nochmal von vorne beginnen, was dann Manipulation wäre. Haben uns nicht unterkriegen lassen und die Wahl mit der Verdi zu Ende gebracht. War richtig geil
Erstellt am 08.12.2009 um 09:14 Uhr von Kölner
@kainil
Also hiesse das: Im Vorfeld solchen Dingen mit guter Öffentlichkeitsarbeit entgegenwirken!
Erstellt am 08.12.2009 um 09:34 Uhr von kainil
@Kölner,
ich habe die MA die ich gefragt habe über alles aufgeklärt:
1. Terminliste
2. Sitzungen
3. Unterstützung durch Verdi
Dann habe wir alle benötigten Dokumente wie Wahlausschreiben, Vorschlagslisten etc.
ausgehängt und alles in Absprache mit der VERDI.
Aber da es zum ersten mal eine Wahl nach dem BetrVG war, kamen die Linientreuen da nicht mit klar.
Unser jetziger BR 9er ist so ganz nicht nach dem Geschmack unseres GF.
Aber uns, macht es von Tag zu Tag mehr Spass.