Heute hat sich nun herausgestellt, dass der Betriebsübergang NICHT im Sinne von BGB §613a ist. Es findet ein Gesellschafterwechsel statt und KEINE Geschäftsübernahme.
Worauf ist hier zu achten bzw. was müssen wir tun???
Unsere Seminarempfehlung
Betriebsverfassungsrecht Teil 1
Das Einsteiger-Seminar für alle Betriebsräte