Erstellt am 02.12.2009 um 22:10 Uhr von DonJohnson
*Laut Gewerkschaft ver.di ist dies zulässig, weil der AG über die Arbeitszeit bestimmen darf.*
Wie sind die Zeitkonten denn geregelt? Über BV oder HTV?
Erstellt am 02.12.2009 um 22:13 Uhr von energiebündel
die sind über eine BV geregelt
Erstellt am 02.12.2009 um 22:16 Uhr von DonJohnson
Ok, was steht in der BV bezüglich deines Problems?
Erstellt am 02.12.2009 um 22:52 Uhr von energiebündel
da steht nix drin, außer dass die Freizeitnahme auch für den Beschäftigten flexibel möglich sein muss. So was von schwammig...
Erstellt am 03.12.2009 um 00:29 Uhr von Rapper
...leider aber richtig (nach BV) und nicht anfechtbar.
Erstellt am 03.12.2009 um 06:50 Uhr von Schmusezecke
Wir haben auch eine flexible Freizeitregelung, um Auftragsschwankungen besser auszugleichen. Somit müssen wir nicht im Betrieb Schrauben und Unterlagsscheiben aus langeweile zu Zählen.
Erstellt am 03.12.2009 um 08:48 Uhr von KleineHexe
"Dies an sich ist bis jetzt ja eine gute Sache gewesen aber nun gibt es Abteilungsleiter, die das verstehen für sich aus zu nutzen."
Was war denn bisher daran gut?
Arbeitszeitkonten sind doch auch dazu gedacht wenn Arbeit da ist mal länger bleiben, wenn keine da ist früher gehen und NICHT nur dazu, dass der AN durch 10-Min-Absitzereien freie Tage bekommen kann oder ausschließlich dann früher gehen oder später kommen kann wenns ihm in den Kram passt.
Grüße
Kleine Hexe