Wann beginnt die Amtszeit eines außerhalb des regulären Wahlzeitraums neu gewählten Betriebsrates?
Mit der Bekanntgabe eines vorläufigen Ergebnisses direkt nach der Wahl, also bevor die 3 Tagesfrist zur Nichtannahmeerklärung verstrichen ist?
Oder mit der Bekanntgabe eines endgültigen Ergebnisses?