Erstellt am 02.12.2009 um 11:53 Uhr von ridgeback
Onemanband,
vielleicht hilft es: ArbG Kaiserslautern, Urteil vom 12. 6. 2001 - 5 Ca 316/01
Erstellt am 02.12.2009 um 12:02 Uhr von erwin
Onemanband,
Nein, das Titangestell muss der AG nicht zahlen. Der AG muss die medizinisch notwendigen Kosten tragen. Also billiges Kassengestellt und die wirklich für die Arbeit am PC medizinisch notwendigen Kosten für Gläser.
Weiter die Brille ist dann ein Arbeitsmittel und der AG kann berlangen, dass diese am Arbeitsplatz verbleiben muss.
Nimmt der AN die Brille dann doch mit nach Hause, ist es verglichbar mit der "Mitnahme/ Diebstahl" von sonstigen Arbeitsmittel mit der Folge, dass der AG fristlos kündigen kann.
Daher wird empfohlen mit dem AG eine BV über eine Bezuschussung von Arbeitsplatz/-PC-Brillen anzuschließen. Dann ist und bleibt die Brille Privateigentum.
Erstellt am 02.12.2009 um 15:11 Uhr von Onemanband
Vielen Dank für die bisherigen Antworten, Sie sind sehr hilfreich. Vor allem durch Googeln von "ArbG Kaiserslautern, Urteil vom 12. 6. 2001 - 5 Ca 316/01" bin ich an weiterführende Infos gelangt. Ich freue mich aber auch auf weitere Beiträge aus der Praxis.
Erstellt am 03.12.2009 um 09:32 Uhr von Dielöwin
Onemanband Diesen Fall hatte ich vor gar nicht allzu langer Zeit selbst. Bin BRV und benötigte
auch besagte BAB-Brille. Es gibt hier bei uns bis dato (ist aber in Arbeit) auch keine BV darüber. Unsere GL war bereit für diese Brille eine Summe bis zu 200,.€ auszugeben. Für diesen Betrag habe ich echt ne colle Brille bekommen. Nur mal so für Dich als Anhaltspunkt.
Gruß Dielöwin