Erstellt am 01.12.2009 um 13:51 Uhr von kriegsrat
die unterrichtung der mitarbeiter ist gesetzlich geregelt
http://www.rostock.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/arbeitsrecht/Informationspflichten.jsp
die unterrichtung des BR ist da schon etwas schwammiger formuliert
§ 80 BetrVG "rechtzeitig und umfassend"
ein betriebsübergang als solches hat erstmal nichts mit den mitbestimmungsrechten des BR zu tun
da ein betriebsübergang auch oftmals eine betriebsänderung beinhaltet,
wären die §§ 111 und folgende BetrVG ebenfalls unter umständen relevant
http://www.umsetzungsberatung.de/arbeitsrecht/betriebsuebergang.php
Erstellt am 01.12.2009 um 14:30 Uhr von Bussard
In der Zwischenzeit habe ich mich im Internet über Firmenverkäufe etwas schlau gemacht und bin bei (Wikipedia) auf eine neue Verkaufsvariante gestoßen. Diese wird als "share deal" bezeichnet. Der § 453 BGB wird dazu erwähnt. Ich kann aber bis jetzt noch nicht erkennen wie sich dieser "share deal" auf die Rechte der Arbeitnehmer auswirkt. Das wird noch interessant. Hat jemand von euch schon Erfahrungen mit dem "share deal"?