Erstellt am 30.11.2009 um 23:35 Uhr von Biggy
Hallo okiscorpion
na klar darf er das, denn was von einer Gewerkschaft ausgehandelt wird steht den Gewerkschaftsmitglieder zu und sonst niemand.
Aber die meisten AG machen da keinen Unterschied , weil sie ja die Gewerkschaften stärken würden wenn sie den Nichtmitgliedern alles vorenthalten würden.
Was denkst du wieviele Mitarbeiter in die Gewerkschaft eintreten würden wenn nur Gewerkschafstmitglieder Lohnerhöhungen bekommen würden.
Je mehr Mitglieder eine Gewerkschaft hat je mehr Macht gegen die AG hätte sie.
Schon aus diesem Grunde bezahlen AG allen Mitarbeitern was ausgehandelt wurde.
Erstellt am 30.11.2009 um 23:45 Uhr von okiscorpion
da hat doch bestimmt schon mal ein nichtmitglied dagegen geklagt und verloren,hat jemand da so ein urteil für mich.
PS: bin selber mitglied und werde es immer bleiben.
Erstellt am 30.11.2009 um 23:57 Uhr von kriegsrat
okisorpion,
was steht denn im arbeitsvertrag drin ? bezüglich tarifvertrag ?
Arbeitnehmer können Ansprüche aus Tarifverträgen nur dann vor Gericht durchsetzen, wenn der Tarifvertrag auch Inhalt des Arbeitsverhältnisses geworden ist und im Arbeitsverhältnis rechtswirksam gilt. Dabei ist zu unterscheiden die normative Geltung eines Tarifvertrages und die vertragliche Geltung des Tarifvertrages.
a) Normativ, d.h. unmittelbar und zwingend wie ein Gesetz gilt ein Tarifvertrag im Arbeitsverhältnis nach § 4 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz nur dann, wenn sowohl Arbeitnehmer wie auch der Arbeitgeber Mitglied bei den zuständigen Tarifvertragsparteien, d.h. dem zuständigen Arbeitgeberverband und bei der zuständigen Gewerkschaft sind. In diesem Falle kann auf tarifliche Rechte noch nicht einmal verzichtet werden.
b) Vertraglich gilt der Tarifvertrag dann, wenn die Geltung genau bezeichneter Tarifverträge im Arbeitsvertrag schriftlich vereinbart wurde. Die Geltung bestimmter Tarifverträge kann auch mündlich vereinbart werden. Im Streitfall entstehen durch mündliche Vereinbarungen jedoch oft erhebliche Beweisprobleme.
http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtXVII/Arbeitsrecht199/arbeitsrecht199.html
Erstellt am 30.11.2009 um 23:58 Uhr von okiscorpion
das der TV anwendung findet
Erstellt am 01.12.2009 um 00:03 Uhr von kriegsrat
dann hat dein AG schlechte karten die einmalzahlung wegzunehmen
bzw. wenn ein AN dagegen klagen würde
siehe ergänzung antwort 3
Erstellt am 01.12.2009 um 06:44 Uhr von Troisdorfer
Was mich wundert,woher weiß der AG wer Mitglied ist oder Nicht ?
MFG Troisdorfer
Erstellt am 01.12.2009 um 07:19 Uhr von galaxy
@troisdorfer
indem sich die "Mitglieder" selber outen und sagen, "Hey Boss, ich kriege mehr Geld" :-))
Erstellt am 01.12.2009 um 11:12 Uhr von okiscorpion
oder wenn es ein mitglieder versammlung statt findet,brauch er nur kucken wer alles nicht anwesend ist,oder die gewerkschaftsbeiträge werden gleich vom lohn abgezogen.
Erstellt am 01.12.2009 um 11:22 Uhr von rainerw
Ich denke mal das Du mit Mitgliederversammlung eine Betriebsversammlung meinst !?
Falls dem so ist, diese ist für alle MA im Betrieb und nicht nur für GEW Mitglieder.
Und GEW Beiträge vom Lohn abziehen lassen ist jetzt nicht Dein ernst, oder? Wo gibt es denn so was? Da könnte ich mir ja auch gleich meine Miete und sonstigen laufenden Kosten über die Lohnabrechnungsstelle machen lassen und mir mein Konto bei der Bank sparen.
Erstellt am 01.12.2009 um 11:40 Uhr von Troisdorfer
@okiscorpion
Ich kann dir nicht mehr folgen ?
Ich schätze mal,in eurem Betrieb läuft einiges schief.
Was sagt den euer BR dazu?
MFG Troisdorfer
Erstellt am 01.12.2009 um 22:52 Uhr von okiscorpion
bei uns läuft eigentlich gar nichts schief,mit mitgliederversammlung meine keine betriebsversammlung sondern von der IGMetall angeordnete versammlung für seine mitglieder.und was habe ich den zu verlieren wenn ich meine beiträge von mein gehalt satzungsgemäß abziehen lasse?der arbeitgeber kann ruhig wissen das ich gewerkschaftsmitglied bin.ich könnte es natürlich vom konto abbuchen lassen aber wozu?dann müsste ich ja jede veränderung an mein gehalt denen mitteilen.
PS: bin selber ein BR
Erstellt am 02.12.2009 um 07:27 Uhr von Immie
Schau mal hier...
http://www.bblaw.com/uploads/media/Personalleiter_Heeke_Bezugnahmeklauseln_07.06.pdf
Erstellt am 02.12.2009 um 09:24 Uhr von Troisdorfer
Zu 137148 ein kurzes Kopfschütteln.
MFG Troisdorfer
Danke,Immie Interessanter link !