Erstellt am 30.11.2009 um 15:32 Uhr von rkoch
Die Vorschlagslisten sind nicht an eine Form gebunden, sie müssen nur die Voraussetzungen des §6 Wahlordnung BetrVG und §14 BetrVG erfüllen (siehe dort). Auch die zweite Frage ist dort erläutert.
Erstellt am 30.11.2009 um 15:34 Uhr von ridgeback
Erstellt am 30.11.2009 um 15:40 Uhr von Paulis
Hallo rkoch und der ridgeback
könnt ihr mir auch sagen wie ich ein andres Problem lösen kann? Alle sind in der GEW ich auch wenn ich Gewählt werde bzw die Liste und ich dann austrette muss ich auch aus den BR? Weil ich wurde ja auf der Liste der Gew Gewählt?
Erstellt am 30.11.2009 um 15:43 Uhr von ridgeback
Erstellt am 30.11.2009 um 15:54 Uhr von rkoch
@paulis
ridgeback hat recht... aber wenn Deine Gewerkschaftskollegen Fundamentalisten sind wirst Du Dir in dem Fall wünschen nicht gewählt worden zu sein, Du wirst schon merken warum..... :-)