Erstellt am 26.11.2009 um 21:34 Uhr von DonJohnson
Zu deiner Frage siehe § 26 Abs 1 BetrVG.
Bist du sicher, dass ihr hättet neu wählen dürfen / müssen?
Erstellt am 26.11.2009 um 21:34 Uhr von neskia
§26 BetrVG 1) Der Betriebsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
Erstellt am 26.11.2009 um 21:34 Uhr von Lotte
gewerkschafter,
es ist nicht nur legitim, es ist zwingend erforderlich, dass der BR den BRV und den stellv BRV aus seiner Mitte wählt. Die erhaltenen Wählerstimmen spielen dabei keine Rolle mehr.
Erstellt am 26.11.2009 um 21:35 Uhr von Lotte
Drei zur gleichen Zeit...
Schöner Chor ;-)))
Erstellt am 26.11.2009 um 21:38 Uhr von neskia
Aber unser DJ hatte noch einen nicht unerheblichen Einwand
Erstellt am 26.11.2009 um 21:39 Uhr von DonJohnson
Erstellt am 26.11.2009 um 21:46 Uhr von nicoline
Lotte
*Drei zur gleichen Zeit...
Schöner Chor ;-)))*
oder flashmob ;-))))
Erstellt am 26.11.2009 um 21:48 Uhr von DonJohnson
Was ist ein Flashmob?????
Erstellt am 26.11.2009 um 21:53 Uhr von neskia
Erstellt am 26.11.2009 um 21:55 Uhr von Lotte
DJ,
hier wird es erklärt:
http://tagmarks.de/tagmark/42926/youtube-flashmob-mnchen-freeze-bahnhof-mit/
Erstellt am 26.11.2009 um 21:57 Uhr von DonJohnson
Ach so - ja das kenne sogar ich ;-)
Erstellt am 26.11.2009 um 21:58 Uhr von nicoline
Mensch DJ, die sind sogar höchstrichterlich erlaubt worden und Du kennst die nicht????????
guckst Du hier:
http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Gewerkschafts-Flashmob-erlaubt-article517539.html
oder hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Flashmob
oder hier:
http://images.google.de/images?hl=de&source=hp&q=flashmob&um=1&ie=UTF-8&ei=busOS5bKIdnOjAeMo_3OAw&sa=X&oi=image_result_group&ct=title&resnum=4&ved=0CCgQsAQwAw
Erstellt am 26.11.2009 um 22:00 Uhr von DonJohnson
Ich sagte doch, ich konnte mit dem Begriff so erst ncihts anfangen - hey, ich wärde älter ;-)))
Erstellt am 26.11.2009 um 22:02 Uhr von nicoline
Hey, und ich bin schon alt ;-))))))))))
Erstellt am 26.11.2009 um 22:08 Uhr von kriegsrat
na, ihr chortanten...;-))
ist jetzt schon geklärt, warum man neu wählt, wenn der betrieb verkauft wird ?
neuer eigentümer - neuer BR, oder was ?
Erstellt am 26.11.2009 um 22:09 Uhr von DonJohnson
Na, das sagst du nur so ;-)))
Aber wir reden hier von flash dings und das Alter. Ich würde dennoch gerne mal auf Antwort 1 zurück kommen... Ist hier nciht noch ein wenig Klärungsbedarf?
Erstellt am 26.11.2009 um 22:15 Uhr von nicoline
Klärungsbedarf:
was gewerkschaftlers Frage angeht glaub ich nicht.
Was Deine und des rats Frage angeht scheinbar schon, wenn es auch so aussieht, dass es bislang gewerkschaftler nicht doll interessiert ;-))
Erstellt am 26.11.2009 um 22:18 Uhr von DonJohnson
*Was Deine und des rats Frage angeht scheinbar schon, wenn es auch so aussieht, dass es bislang gewerkschaftler nicht doll interessiert ;-))*
Wenn dem wirklich so sein sollte, wäre es ziemlich traurig, finde ich...
Erstellt am 27.11.2009 um 09:15 Uhr von gewerkschaftler
also ich möchte mich erst mal bei euch bedanken.
Der Grund, warum wir wählen dürfen (müssen) ist, das wir von einen großen konzern ausgegliedert wurden, und nun verkauft wurden. Wir hatten einen Gemeinschaftsbetriebsrat von 15 Köpfen. Da wir nur verkauft wurden (GmbH) besteht diese GmbH aus ca. 170 MA. Laut Gesetz muss nun innerhalb von 6 Monaten ein eigener BR gewählt werden, sons würden wir in eine BR lose Zeit geraten.