Hallo,

habe hier mal wieder eine Angelegenheit, in der unser BR nicht einig ist, wie wir uns dazu verhalten sollen.
Einem Ersatzmitglied, welche in den letzten vier Jahren ca. 5 Mal zu Sitzungen eingeladen wurde bzw. an Sitzungen teilgenommen hat (letzte Teilnahme am 11.11.09), wurde nachgewiesen, dass er in seinen Nachtschichten auf Grund seiner Tätigkeit meist über Stunden im Internet gesurft hat (Seit August 2009). Dies meist an Computern in Räumen, in denen er nur in Ausnahmefällen zutritt gehabt hätte und mit dem Login von unserer Schulungsabteilung, dass er sich bei einer Outlook-Schulung notiert hatte. Generell ist das private Surfen an Arbeitsplatzrechnern untersagt. Dafür gibt es in unserem Unternehmen extra eine Internet-Ecke, dessen Zugang zum Internet nicht über unseren Server läuft.
Nachgewiesen konnte auch, dass durch das stundenlange Surfen und die Vernachlässigung bzw. Unterlassung seiner eigentlichen Arbeitspflichten, etliche Reklamationen durch Kunden entstanden sind (aus finanzieller Sicht ein Schaden für unser Unternehmen).
Man wollte dem Ersatzmitglied zuallererst eine Abmahnung erteilen, hat dann aber festgestellt, dass er wegen ähnlichen Vorkommnissen bereits ermahnt bzw. abgemahnt wurde. Somit wurde uns als BR mitgeteilt, dass eine Anhörung zu einer Kündigung erfolgen wird. Wie die aussieht, wurde bisher nicht mitgeteilt (Fristlos oder Ordentlich).
Wie sollen wir uns jetzt verhalten?
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass das Ersatzmitglied hier grobe Verstöße begange hat, die eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen.
ErsatzMitgl. unterliegen ja dem Kündigungsschutz, wenn sie ein BRM länger vertreten müssen. Im § 15 KSchG steht, dass eine Kündigung zulässig ist, wenn Tatsachen vorliegen, die den ArbG zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen. Jetzt ist uns aber auch bekannt, dass eine fristlose Kündigung zeitnah erfolgen muß. Kennt da jemand den Zeitraum, in dem dies zu geschehen hat?
Für Antworten wäre ich dankbar.