@DJ
nicht ganz so hart, Deine Meinung in Deinem ersten Satz könnte man auch so verstehen, das das ganze Verfahren baden geht.
@Energie
Natürlich macht der Richter mit dem unbegründeten Widerspruch nur eines: er ignoriert ihn und wendet sich dem Fall an sich zu. Deshalb entfaltet ja auch ein unbegründeter Widerspruch die selbe Wirkung wie ein leeres Blatt Papier. Also besser gar nichts schreiben, wenn man nicht wenigstens einen halbwegs trifftigen Grund finden kann.
@nicoline
Wie DJ sehe ich das nicht so, das man bei einer Kündigung ohne Grund grundsätzlich von einer betriebsbedingten ausgehen kann. Ich sehe es eher für unwahrscheinlich an, das es eine betriebsbedingte ist. Begründung?
1. Betriebsbedingte Kündigungen betreffen eher selten einen einzigen AN, wenn nicht genug Arbeit da ist, dann sind eigentlich immer mehrere betroffen.
2. Betriebsbedingte Gründe erfordern immer eine Sozialauswahl. Das der AG eine Anhörung ganz ohne Begründung macht, ist eh schon ungewöhnlich, das er aber nicht auch noch wenigstens an eine Sozialauswahl denkt, das wäre das schlechteste Zeugnis das man einem AG ausstellen kann. Insofern will ich annehmen, das es keine betriebsbedingte Kündigung ist.
Insofern einfach anzunehmen, das der AG eine betriebsbedingte Kündigung meint und dann mit dem Grund fehlerhafte Sozialauswahl zu widersprechen - wie doof muss DER AG sein, der dann nicht merkt, das seine Anhörung nicht richtig verstanden worden ist und sie sich noch mal genauer anschaut und merkt, das er Mist gebaut hat? Na gut 80 AN, da kann man noch von einem Patriarchen an der Spitze ausgehen, der einfach Kündigen will, egal wie und warum - aber bei 80 MA kann man davon ausgehen, das er zumindest einen Personaldienstleister beschäftigt - und spätestens der sollte doch merken, wenn die Kündigung Mist ist.
Naja - Elbuferläufer hat sich seit Antwort 4 nicht mehr geäußert, vielleicht haben wir ihn ja auch mißverstanden und der AG hat zumindest die ART der Kündingung vermerkt, ohne diese dann weiter zu Begründen ???