Erstellt am 24.11.2009 um 20:48 Uhr von DonJohnson
Somit ist in der Tat ein unbefristeter Vertrag entstanden...
Erstellt am 24.11.2009 um 21:16 Uhr von ridgeback
...man achte auf das Datum, wo die Unterscgrift geleistet wurde.
Erstellt am 24.11.2009 um 21:25 Uhr von DonJohnson
*nun,hat mir heute mein AG die Verlängerung meines Arbeitsvertrages um ein weiteres Jahr vorgelegt.Hab die natürlich unterschrieben.*
also heute - 24.11.2009
Erstellt am 24.11.2009 um 21:30 Uhr von ridgeback
DJ,
Glaskugel? Steht das Datum von heute im AV?
Erstellt am 24.11.2009 um 21:33 Uhr von DonJohnson
ridgeback
Keine Ahnung, aber das Datum des erneuten Arbeitsanfangs ist heir nciht relevant. Ich gehe aber davon aus, dass wenn er es heute unterschrieben hat, auch das Datum von heute als Unterschriftdatum vermerkt ist ("Musterhausen den 24.11.2009").
Erstellt am 24.11.2009 um 22:26 Uhr von kriegsrat
ich würde allerdings erst kurz vor ablauf der jetzigen neuen (unwirksamen) befristung falls kein weiterer arbeitsvertrag mehr folgt die möglichkeit einer entfristungsklage in betracht ziehen,
alleine um jetzt keine pferde scheu zu machen bzw. das miteinander bis zum 30.10.10 nicht unnötig zu erschweren........
Erstellt am 24.11.2009 um 22:30 Uhr von DonJohnson
kriegsrat
Selbstverständlich ;-)
Erstellt am 24.11.2009 um 23:07 Uhr von Stuttgarteer
Der neue Vertrag wurde am 16.11.erstellt und mir heute zur Unterschrift übergeben
Erstellt am 25.11.2009 um 00:32 Uhr von kriegsrat
na dann unterschreib ! (mit heutigem datum)
Erstellt am 25.11.2009 um 04:44 Uhr von neskia
@kriegsrat
so pauschal würde ich es nicht darstellen. Warum sollte er unterschreiben? Er ist doch bereits im Besitz eines unbefristeten Arbeitsvertrag. So erspart sich der AN die Entfristungsklage.
Jedoch muss sich Stuttgarter auf eine Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt (was mit einem funktionierenden BR nicht gehen kann) und den Kosten einer Kündigungsschutzklage einstellen.
Anders natürlich, wenn im neuen Vertrag bessere Bedingungen vereinbart werden (was per se auch die Befristung unwirksam macht). Die sollte Stuttgarter mitnehmen.
Vor dem Hintergrund mangelnder Rechtskenntnis des AG, kann Stuttgarter mit etwas Geschick versuchen, verbesserte Bedingungen zu vereinbaren, denn unterschreiben braucht er nichts mehr. Dann muss er sich nur auf eine Entfristungsklage einstellen und er hat die Zeit sich nun für die Übernahme der Kosten eines Rechtsbeistandes zu versichern.
Es gibt sicher unterschiedliche Vorgehensweise, die Stuttgarter für sich abwägen muss.
Erstellt am 25.11.2009 um 08:00 Uhr von Immie
...Hab die natürlich unterschrieben....
Erstellt am 25.11.2009 um 08:09 Uhr von neskia
da hat mich kriegsrat aber auf eine falsche Fährte gelockt ;-)
Erstellt am 25.11.2009 um 12:51 Uhr von kriegsrat
@ neskia
warum sollte man diese eine unwirksame befristung nicht unterschreiben ?
sie bleibt doch dennoch unwirksam .......
und auch wenn du argumentierst, man hätte ja bereits einen unbefristeten vertrag, wird man das auch gerichtlich feststellen lassen müssen, wenn sich der AG querstellt
und auch ein funktionierender BR kann nicht verhindern,daß der AG evtl. kündigt und der AN trotzdem kündigungsschutzklage einreichen muß
die frage ist nur, trägt man den konflikt jetzt gleich aus oder spätestens 3 wochen nach dem 30.10.2010 ?
wobei ich raten würde, die sache erstmal ruhen zu lassen................