Erstellt am 24.11.2009 um 17:44 Uhr von Troisdorfer
Der klare Vorteil der Kurzarbeit ist :
KEINE MITARBEITER ZU ENTLASSEN .
Das ihr Ausgleichszahlung zur Kurzarbeit aushandeln,ist sehr gut,
so trifft es eure Kollegen endgeldlich nicht ganz so Hart ...
Wenn Kurzarbeit nicht Zeitgemäß ist,lebt eure GL im falschen Zeitalter .
MFG Troisdorfer
Erstellt am 25.11.2009 um 06:46 Uhr von hgcmicha
Die Kurzarbeit wird schon als zeitgemäß gesehen, nur nicht die Ausgleichszahlung.
Sie wollen auch nicht den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen während der Laufzeit der Kurzarbeit BV, mann muss ja Schließlich Handlungsfähig bleiben.....
Das wird noch eine harte Nuss bis zum Abschluß der Ausgleichszahlung, ich brauche detalierte Argumente!
Es muss doch für die Verhandlungsführer des Betriebsrates eine Art Arbeitshilfe geben.
In welcher Form hat der Arbeitgeber Vorteile/Nutzen von der Kurzarbeit, eine Auflistung aller in Frage kommenden einzelnen Punkte würde doch enorm weiter helfen.
Grüße der
Micha
Erstellt am 25.11.2009 um 09:25 Uhr von Troisdorfer
Auch die Ausgleichszahlung sind Zeitgemäss.
Sollte es eure Firma eigendlich gut gehen,mal abgesehen von der WWK,würde
ich darauf bestehen und es zu einem Top in der BV zur Kurzarbeit machen .
Das gleiche gilt auch für den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen !!!
Eine Senkung der Personalkosten,kann es eigenlich durch KA nicht geben,da
ein niedriger Auftragseingang auch weniger Arbeit mit sich bringt ....
MFG Troisdorfer
Erstellt am 25.11.2009 um 09:52 Uhr von hgcmicha
Aber nur darauf zu pochen ist das eine, es vernünftig zu begründen das andere.
Ich habe nun schon Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt und gegoogelt bis der Arzt kommt, Anscheinend sind wir ziemlich allein mit unseren Überlegungen.
Nicht mal die IG Metall kann weiter helfen, da warten wir seit 2 Wochen auf eine Antwort.
Auch auf die Gefahr hin das ich mich wider hole:
Um in der jetzigen Situation eine Ausgleichszahlung für die Kollegen aus handeln zukönnen brauche ich verdammt gute Argumente.
Wie steht es um die Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmen durch einen externen Wirtschaftsprüfer, ich könnte mir vorstellen das auch das Druckmittel in die Verhandlungen einfließen kann!?
Erstellt am 25.11.2009 um 12:13 Uhr von Troisdorfer
Die Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmen
durch einen externen Wirtschaftsprüfer würde ich tatsächlich empfehlen,
aber nicht als Druckmittel eher als Grundlage zum ermessen der Kurzarbeit .
Ausgleichszahlung bewirken,das die finanziele Lage und da durch auch der Soziale Status
die eigene Moral nicht verschlechtert und,bekannt ist das zufriedene Mitarbeiter durchaus
bessere Leistung erbringen als, beispielweise Mitarbeiter die durch der Kurzarbeit am Rande des Existenzminimum leben müssen ... Vorstellen könnte ich mir auch,das
der Arbeitgeber eine Art Verantwortungsbewusstsein für seine Mitarbeiter übernimmt.
MFG Troisdorfer
Erstellt am 04.12.2009 um 13:17 Uhr von happy
Auch wir sind gerade dabei eine BV zur Kurzarbeit zu "bauen"
Wir möchten vom AG eine Aufstockung auf 95% vom Netto, alternativ das die Hälfte der gesparten AG-Kosten an die MA geht. Nicht nur das die MA sonst weniger Geld bekommen (und damit die Last alleine tragen) sondern es wird im Folgejahr bei der Steuerklärung noch eine böse Überraschung für die MA geben.
Da Kurzarbeit ja auch NUR in bestimmten Bereichen möglich ist stellt sich die Frage wie das Unternehmen insgesamt dasteht. Bei uns schreibt das Unternehmen scharze Zahlen aber einige Bereiche rote. Also warum sollen die MA alleine für, ev. selbstgemachte Probleme, einstehen.
Don`t worry be happy
Happy