Hallo, heute mal wiede eine Frage. Der BR und die GL haben eine lfd. Betriebsvereinbarung über Arbeitszeiten für den Gesamtbetrieb, jetzt hat uns die GL eine vorbereitete Betriebsvereinbarung eingereicht zum Zwecke der Untezeichnung. Hierauf steht, dass für 5 von 8 Leuten aus einer Betriebsabteilung (Labor) die Arbeitszeiten auf unbestimmte Zeit verlängert werden sollen, der Grund ist eher fadenscheinig als stichhaltig und wir sind darum nicht bereit diese BV so zu unterzeichnen.
Nun bestehen im BR zweierlei Meinungen was wir verlangen können. Ich meine der BR hat ein Recht darauf folgende Punkte zu erfahren, habe ich recht oder was wäre in so einem Fall zu beachten.
1. Genaue Angabe aus welchem Grund verlängert werden soll.
2. Eine Befristungs Angabe ( der Beginn sollte 01.12. sein ein Ende gibt es nicht )
3. Eine Erklärung wieso nur für 5
Außerdem wird auf dieser vorgefertigen BV hingewiesen, dass zusätzlich Überstunden nach Bedarf, zwar mit dem Zusatz nach Rücksprache mit BR, nun wäre es aber schon so, dass wenn wir von einer Höchstarbeitszeit von 10 Std. ausgehen würden, dieser Umstand eigentlich gar nicht groß zum Tragen käme, da die neuen Zeiten, schon ausschl. der Pausenzeiten 9,5 Std. täglich wären.
Wer hat Erfahrungen und kann uns weiterhelfen.