Erstellt am 19.11.2009 um 13:41 Uhr von Tulpe
Hallole,
schau dir §87 im Betriebsverfassungs G. an. Da müßtest du alle antworten finden.
Alle Mitbestimmung.
Gruß
Erstellt am 19.11.2009 um 14:33 Uhr von Neulingfünfundvierzig
Danke Tulpe, den haben wir schon rauf und runter gelesen, auch den Punkt 13. genauer beäugt, aber leider können wir unser Problem mit den Angaben auf der vorgelegten BV dadurch nicht lösen.
Gruß
Erstellt am 19.11.2009 um 15:24 Uhr von BRHexe
@Neulingfünfundvierzig
Ohne Angaben einer Begründung warum die 5 MA Überstunden leisten sollen und ohne eine Befristung der Überstunden sollte man nicht unterschreiben. Die von dir erwähnten neuen Arbeitszeiten von 9,5 Std. tgl., beziehen die sich auch nur auf die 5 MA oder soll das für alle MA gelten? Wenn eure GL auf ihrem Entwurf bestehen sollte und ihr euch nicht auf eine Lösung verständigen könnt, wird die Einigungsstelle angerufen.
Da eine BV nicht gegen geltendes Recht verstoßen darf, schaut doch mal, wie die Vorschläge der GL im Zusammenahng mit den ArbZG aussehen.
Erstellt am 19.11.2009 um 15:37 Uhr von DonJohnson
Guter Einwand von BRHexe.
Genau hierum geht es nämlich - um das ArbZG! Schaut auch dieses mal genau an. Immer reden alle von der 10 Std Grenze. Das ist falsch. Betrachtet bitte § 3 ArbZG. Ohne zu viel sagen zu wollen befürchte ist, dass eine solche BV rechtlich nciht haltbar ist. Wenn der AG meint, dass eine gewisse Mehrarbeit sein muß, kann er diese beim BR beantragen. Hier ist das MBR des Gremiums im § 87 Abs 1 Nr 3 BetrVG.
Wie BRHexe schon gesagt hat, dürft ihr das so natürlich nciht unterschreiben. Wenn der AG will, kann er ja jeder Zeit die Einigungsstelle einberufen - immerhin ist es sein Geld ;-)))
Erstellt am 20.11.2009 um 09:48 Uhr von Neulingfünfundvierzig
Danke Euch Allen, gestern Abend hatte der BRV noch einen Termin beim Chef, weil der sich recht darüber aufregte, das der BR noch nicht unterschrieben hat. Und Forderungen, na die hätten wir sowieso nicht zu stellen. Jetzt meine er sogar, wenn er nur für einzelne Arbeitnehmer die Arbeitszeit verändere, dann hätte er den BR eigentlich gar nicht fragen müssen und sagte der Termin wäre beendet. Der BRV machte gestern noch einen Rundruf und meinte na warten wirs halt ab. Ich denke aber, dass da nichts abzuwarten wäre, was ich selber recherchiert habe ist, das es bei einzelnen AN wohl tatsächlich so wäre, aber ich denke hier handelt es sich dann doch um eine Betriebsabteilung (Labor) wenn auch nicht für alle dort arbeitenden AN. Und sollte es doch so wie der Chef sagt gelten, dann bin ich trotzdem der Meinung, das die betroffenen AN ein Recht darauf haben zu erfahren wieso und wie lange. Und bei den evtl. zusätzlichen Überstunden meine ich, sollte der BR dann ganz genau hinschauen. Wie beurteilt ihr den geänderten Sachverhalt, gilt wirklich die Sache für einzelne AN oder habe ich recht es ist eine Arbeitszeitveränderung für eine Betriebsabteilung obwohl nur für 5 statt 8 ???
Erstellt am 20.11.2009 um 09:57 Uhr von Immie
Dann stelle ich jetzt mal die Frage nach einem TV, der Wochenarbeitszeit und §77 BetrVG.