Erstellt am 19.11.2009 um 09:02 Uhr von Solarkrieger
Guten Morgen !
Schau mal im Mutterschutzgesetz u.a. § 11. Da steht was zu Beschäftigungsverbot in bestimmten Bereichen und auch zur Entlohnung.
Ich hoffe das hilft dir erstmal weiter. Habt ihr einen BR?´Der sollte dir da auch helfen können.
MfG, der Solarkrieger
Erstellt am 19.11.2009 um 10:09 Uhr von Angie
Hallo Kukucka,
wichtig ist was in dem Arbeitsvertrag steht, keinesfalls darf der Arbeitgeber Sie zu einer Arbeit „degradieren“, die nicht Gegenstand des Arbeitsvertrages und der darin von Ihr verlangten Qualifikationen ist.
Sie hat nicht nur einen Anspruch auf Wiedereinstellung (das Arbeitsverhältnis wurde ja nie beendet), sondern auf Rückkehr zu dem konkreten Arbeitsplatz, wie er vertraglich vereinbart ist.
Wichtig ist also was im Arbeitsvertrag definiert ist.
MfG
Angie
Erstellt am 19.11.2009 um 10:51 Uhr von KleineHexe
@Solarkrieger
Beschäftigungsverbote gibts in der Schwangerschaft aber nicht nach der Elternzeit....
@Angie
Nehmen wir an (was sehr wahrscheinlich ist) der Mitarbeiter hat einen Arbeitsvertrag als Schichtführer in einem 3-Schicht-Betrieb und arbeitet auch in 3 Schichten.
Nach der Elternzeit hat dieser Mitarbeiter Anspruch auf einen Arbeitsplatz der seinem Arbeitsvertrag entspricht = Vollzeit in 3 Schichten als Schichtführer.
Dieser Mitarbeiter kann bzw. will jetzt aber nur noch in der Frühschicht tätig sein, also seinen Arbeitsvertrag geändert haben.
Also kann der AG sagen:
geht nicht, arbeiten geht bei uns nur in 3 Schichten und als Schichtführer sowieso.
oder
nur Frühschicht geht, wenn du in der Position mit diesem Gehalt arbeitest.
Der Mitarbeiter will seine Arbeitszeiten geändert haben und nicht der AG die Arbeitszeiten ändern.
Grüße
Kleine Hexe
Erstellt am 19.11.2009 um 11:05 Uhr von Immie
@KleineHexe
Aber ist es nicht so, das man zwar kein Anrecht auf den alten Arbeitsplatz hat, aber auch nicht weniger verdienen darf?
So wie es sich für mich anhört, hat der AG dies geändert... und zwar direkt. Ohne das die Wünsche von Kukucka dabei eine Rolle gespielt haben.
Erstellt am 19.11.2009 um 11:19 Uhr von Angie
@Kleine Hexe,
genau das meine ich. Neue Vertragsbedingungen sind neu verhandelbar auch mit Verdiensteinbußen.
@ Immie,
Schichtleiter, Teamleiter erhalten bei uns eine freiwillige Zulage, die nach Wegfall der Tätigkeit auch wieder entfällt.
MfG
Angie
Erstellt am 19.11.2009 um 11:54 Uhr von KleineHexe
"keinesfalls darf der Arbeitgeber Sie zu einer Arbeit „degradieren“, die nicht Gegenstand des Arbeitsvertrages und der darin von Ihr verlangten Qualifikationen ist.
Sie hat nicht nur einen Anspruch auf Wiedereinstellung (das Arbeitsverhältnis wurde ja nie beendet), sondern auf Rückkehr zu dem konkreten Arbeitsplatz, wie er vertraglich vereinbart"
Könnte man aber auch so verstehen, dass wenn der AN seine Arbeitszeiten so drastisch (von 3 Schichten zu Frühschicht) ändern möchte, weiterhin Tätigkeit und Bezahlung gleich bleiben müssen wie im Arbeitsvertrag vereinbart.
Schichtleiter und Teamleiter werden je nach Tarifvertrag vielleicht auch einer bestimmten Gehaltsgruppe zugeordnet, die sich natürlich ändert wenn der MA diese Tätigkeit nicht mehr ausüben kann eben wegen dem Wunsch nach veränderten Arbeitszeiten und eine andere Tätigkeit ausüben muß um seinen Arbeitszeitwünschen gerecht zu werden.
Grüße
Kleine Hexe
Erstellt am 19.11.2009 um 12:11 Uhr von sanifair
@immie
ok soll es der AG korrekt machen und sie in 3 Schichten einsetzen. AN kann dies nicht und bekommt dann die verhaltensbedingte Kündigung? Wir wissen leider nicht was hier genau besprochen wurde oder?
Erstellt am 19.11.2009 um 12:21 Uhr von Immie
Oh bitte...bleibt doch mal sachlich.
Die Frage ist, was war zuerst da ....
Kakucka sagt, das man die veränderten Dienste nicht akzeptieren will. Sagt aber dann das er/sie aufgrund von einer anderen Arbeitsstelle weniger verdient. Das geht so nicht.
Erstellt am 19.11.2009 um 13:25 Uhr von kriegsrat
sachlich schauts doch so aus :
AN kommt zurück, AG sagt, hier ist dein alter arbeitsplatz, AN sagt, schön, aber ab jetzt nur noch frühschicht, AG sagt, geht nicht ................
wer weiß......
vielleicht hätten dann die anderen schichtführer nur noch spät-und nachtschichten, wenn die frühschicht durch den AN besetzt wird
dann hätten wir hier die frage:
muß ich als schichtführer im dreischicht-betrieb nur noch spät- und nachtschichten machen, weil ein schichtführer-kollege aufgrund seiner privaten situation ab sofort nur noch frühschichten machen will/kann ?
muß der AG dem wunsch nach ausschließlich frühschichten nachkommen ?
ich glaube nicht.....................
also ist "crew-trainer" doch ein guter kompromiss zur kündigung?
Erstellt am 19.11.2009 um 16:02 Uhr von Immie
@kriegsrat
Wenn es so ist/war... ist es ja gut