Hallo Kollegen,

ein BR-Mitglied (Ersatz) der noch nie an einer BR-Sitzung teilgenommen hat wird verhaltensbedingt gekündigt. Eine Woche nach Zugang seiner Kündigung soll er an einer ordentlichen BR-Sitzug teilnehmen, da ein anderer Br-Mitglied Urlaub hat. In der Sitzung wird nicht seine Kündigung behandelt, das wurde schon in einer Sitzung zuvor behandelt, wo der BR der Kündigung nicht zugestimmt hat. Greift in diesm Fall §15 KSchG und wenn ja, wie ist das weitere vorgehen?