Kann die Personalleitung oder die Geschäftsleitung die Wahl von bestimmten Mitgliedern des Wahlvorstandes verhindern ?

Der Betriebsrat wählt die Mitglieder des Wahlvorstandes und erfährt von der Personalleitung, daß ein Mitarbeiter aus seinem Bereich keine Zeit hat, die Arbeiten zu übernehmen. Kann er dies bestimmen oder ist die Entscheidung ganz allein im Ermessen des Betriebsrates ?