Erstellt am 17.11.2009 um 15:13 Uhr von rainerw
Erstellt am 17.11.2009 um 15:17 Uhr von DonJohnson
rainer
Nur wenn es keinen BR gibt ;-)))
Erstellt am 17.11.2009 um 15:58 Uhr von Troisdorfer
Es ist nicht logisch eine Pause zu verlangen,da nach 6 Stunden eh eine
Pause fällig ist,warum sollt ihr eine Pause machen,die Arbeitzeit zu dehnen ?
MFG Troisdorfer
Erstellt am 17.11.2009 um 17:29 Uhr von Laffo
..Komme ich nicht ganz mit!
Ich sage : nein.
Nach § 4 ArbZG erlangt ein AN doch erst ab 6 h Arbeitszeit einen Anspruch auf eine Pause.
Oder sehe ich das Falsch?
Erstellt am 17.11.2009 um 17:35 Uhr von DonJohnson
@Laffo
Stimmt alles, da steht aber nciht, dass vorher keine Pause gemacht werden darf...
Erstellt am 17.11.2009 um 17:54 Uhr von monalisa
@Laffo,
was hindert einen Betriebsrat und einen AG, nach - sagen wir mal - 4,5 Stunden eine halbe Stunde (ArbZG) Pause festzulegen, wenn der Arbeitstag (eine Schicht) 8 Stunden dauert?
Das ArbZG sagt ja nur, dass nach MINDESTENS 6 Stunden Pause gemacht werden muss.
Erstellt am 17.11.2009 um 18:08 Uhr von erwin
@all
Ich sage in diesem Falle, NEIN. Der AG kann es hier nicht, es sei im ArbV ist geteilte Arbeitszeit vereinbart. Es fehlt dem AG hier an der notwenigen Rechtsgrundlage.
Die Pausenpflicht lt. ArbZG greift hier (noch) nicht. Und auch § 106 Gewo greift nicht, da hier da billige Ermessen nicht gegeben ist, auch weil es keine Rechtsgrundlage für Pause gibt.
PS: Auch BR könnte dieses in diesen Fällen aus gleichem Grunde nicht.
Auf alle Fälle nicht "UNBEZAHLTE" Pause!!!
Erstellt am 17.11.2009 um 18:34 Uhr von DonJohnson
erwin sorry, du verstehst es nciht...
Mit BR kann er nciht. Wenn das im AV geregelt ist, hat er schon (ohne BR) und auch nachträglich ist das kein Problem. Hier haben die AN kein Individualrecht um sich auf ein Gesetz zu beziehen.
Mit BR geht nicht wenn der BR nciht mit spielt, da der BR ein MBR diesbezüglich hat. Und auch dann ist die Frage wie eine Einigungsstelle entscheiden würde wenn AG und BR uneinig sind...
Dein Nein ist ergo falscdh - ein absolutes Ja auch...
Erstellt am 17.11.2009 um 19:05 Uhr von Troisdorfer
Ich denke wenn der AG eine Pause anordnet,so gehört diese Zeit bezahlt,ob
sie dann auch noch nachgearbeitet werden muss,steht auf einem anderen Blatt !
Der AG versucht mit wenig bezahlten Stunden die Leute am lange Arbeitsplatz zu halten.
ER hat zwar das Direktionsrecht wenn nichts anders im TV oder AV geregelt ist,wird es aber schwer durchsetzten können da er nach Billiges Ermessen handeln muß.
Billiges Ermessen:
Entscheidend für Maßnahmen des Arbeitgebers, die er aufgrund seines Weisungsrechts trifft, ist die sogenannte Billigkeit. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff bedeutet nichts anderes, als dass der Arbeitgeber beim Treffen der Maßnahmen die Interessen des Arbeitnehmers im Rahmen seiner Möglichkeiten berücksichtigen muss.
Konkret sollte er dabei auf Folgendes achten:
* Die Anordnung darf nicht aus unsachlichen Erwägungen heraus erfolgen.
* Rücksichtnahme auf die Fähigkeiten und bisherige Tätigkeit des Arbeitnehmers.
* Stehen mehrere mögliche Maßnahmen zur Wahl, soll diejenige gewählt werden, die den Arbeitnehmer am wenigsten belastet (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).
Das Weisungsrecht füllt rechtlich gesehen die gesetzlichen Lücken bei den Rechten
und Pflichten im Verhältnis Arbeitgeber/Arbeitnehmer aus, die in anderen maßgeblichenNormen oder Regelungen wie etwa Tarifverträge nach wie vor bestehen. Allerdings muss dabei darauf geachtet werden, dass die im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder anderen gesetzlichen Vorschriften festgelegten Leistungspflichten eingehalten werden.
Erstellt am 17.11.2009 um 19:12 Uhr von DonJohnson
Troisdorfer
Soweit so gut. Wenn aber kein BR da ist, müßte man das individualrechtlich durchfechten. Ob das klappt sei erst mal dahin gestellt - machen würde das eh keiner - nicht in der heutigen Zeit...
Erstellt am 17.11.2009 um 20:32 Uhr von Immie
Also so weit ich weiss steht im ArbZG "muss bei einer AZ über 6 Std..."
und nicht
"darf keine unter 6 Std..."
Erstellt am 17.11.2009 um 20:50 Uhr von Kölner
@erwin
Dein Hinweis mit den geteilten Diensten entbehrt einem Mindestmaß an Logik, schade!
Vor allem dann, wenn man sich ein wenig in den aktuellen BAG-Urteilen getummelt hätte...