Erstellt am 16.11.2009 um 15:54 Uhr von DonJohnson
Da es eine Sitzung des Gremiums ist, wird IMHO das EBRM geladen.
Erstellt am 16.11.2009 um 16:16 Uhr von kriegsrat
da hätten wir wieder die frage:
ist das mitglied im rechtlichen sinne verhindert, an der sitzung teilzunehmen (urlaub, krankheit, dienstreise etc.), wird ein ersatzmitglied geladen
hat es nur keine lust oder liegt keine rechtliche verhinderung vor, darf kein ersatzmitglied geladen werden
Erstellt am 16.11.2009 um 16:23 Uhr von DonJohnson
Es kann nicht teilnehmen, keine Lust scheidet also aus. Ich denke, dass man hier von einer rechtlichen Verhinderung ausgehen kann...
Erstellt am 16.11.2009 um 20:59 Uhr von DerAlteHeini
Wahlhans
Ist ein ordentliches Betriebsratsmitglied persönlich verhindert, z.B. durch Urlaub, Krankheit usw., so ist das entsprechende Ersatzmitglied zu laden. Das gleiche gilt, wenn der Kollege rechtlich verhindert (persönlich betroffen) ist. Rechtlich verhindert bedeutet, dass im Betriebsrat Dinge bearbeitet werden die den BR-Kollegen persönlich erheblich betreffen, z.B. Kündigung, Versetzung, usw..
Will der BR-Kollege nicht an der Sitzung teilnehmen, weil er lieber arbeiten möchte oder einfach keine Lust hat, ist kein Ersatzmitglied zu laden.