In unserem Unternehmen (Fahrdienst und Limusinenservice ohne Tarifvertrag)beabsichtigt die GL eine Lohnerhöhung ausschließlich für die Schichtleiterebene durchzuführen. Die anderen Mitarbeiter (Fahrpersonal) sollen ab 2011 ebenfalls eine Lohnerhöhung erhalten. Nach unserem jetzigen Kenntnisstand sind wir nicht zustimmungspflichtig. Käme der §87Nr.10 zur Anwendung und sollen wir die Belegschaft in welcher Form wann informieren?