Hallo - die Überschrift sagt es. Meine Frage wäre, ist das Rechtens? Wir haben eine BV über Kurzarbeit die betriebsbedingte Kündigungen während der Kurzarbeit ausschließt. Nun gibt es eine Massenentlassung. Die BV wird einfach abgeändert, so dass nun Entlassungen stattfinden und weiter kurz gearbeitet werden kann- bis zum Ende des nächsten Jahres.
Nur die Angestellten sollen weiterhin in Kurzarbeit. Auch so eine Neuerung von unserem Betriebsrat. Die Angestellten machen Mehrarbeit um in Kurzarbeit zu können. Die Arbeiter arbeiten alle normal. Das soll bis Ende 2010 so weiter gehen. Für mich ist das eine Gehaltskürzung. da Mehrarbeit für Angestellten wird nicht bezahlt!
Was können die Arbeitnehmer unternehmen, um nicht weiterhin der Willkür des BR ausgesetzt zu sein? Durch die Entlassungen verdichtet sich die Arbeit enorm. Man kann also arbeiten bis zum Umfallen und dann noch Kurzarbeit mit Geldverlust. Unser BR besteht übrigens aus IG-Metaller! Sie holen sich beim Anwalt Hilfe um sich gegen die Belegschaft abzusichern. Selbstverständlich betrifft es sie nicht- weder Kurzarbeit noch Entlassung. Das passiert nur den Kollegen. Der Interessenausgleich - und Sozialplan ist ein Witz! 0.5 Gehalt Pro Anwesenheitsjahr und Tschüss! Dafür braucht es keinen BR. Keinerlei Absicherung für die verbleibenden Kollegen- nichts! Wäre besser, wir wären ohne BR da wir nicht mehr im Arbeitgeberverband sind. Individualrecht ist immer noch besser, als so ein BR !!
Also, die Frage lautet- geht das rein rechtlich? Kann man Entlassen, obwohl die BV das ausschließt? Heißt kann man die BV in diesem Punkt ändern, damit entlassen werden kann?
Vielen Dank für eure Hilfe.