Hallo Kollegen,

ich hab mal eine Frage, heute soll mal wieder verhandelt werden ob wir mit dem Chef eine Betriebsvereinbarung abschliessen wollen wonach er künftig nur noch 25% Weihnachtsgeld und 25% Urlaubsgeld zu zahlen braucht. Unser Chef ist vor 5 Jahren aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten und ist nun der Meinung daß er sich an den Metalltarifvertrag von damals nicht mehr zu halten brauche. Deshalb will er den Betriebsrat dazu drängen mit ihm eine Betriebsvereinbarung abzuschliessen die es ihm ermöglicht oben beschriebene Maßnahme durchzuziehen. Meine Konkrete Frage bezieht sich auf §77,3 wonach wir nichts regeln bzw unterschreiben können was der Tarifvertrag schon regelt. Er muß sich ja an den Tarifvertrag halten der gültig war als er ausgetreten ist. (TVG §3,3) Jetzt habe ich hier http://www.umsetzungsberatung.de/arbeitsrecht/betriebsvereinbarung.php?layout=druck gelesen daß es unserem Chef dann möglich ist die Einigungsstelle anzurufen und eine Betriebsvereinbarung zu erzwingen die vom Tarifvertrag abweicht, ist das richtig? Ich beziehe mich dabei hierauf

"Dagegen ist die Liste der über die Einigungsstelle erzwingbaren Betriebsvereinbarungen vom Gesetzgeber verbindlich und – vorbehaltlich weiterer Gesetzesänderungen – abschließend festgelegt. Im Kontext von Veränderungsprozessen können insbesondere folgende Mitbestimmungstatbestände relevant sein:
- Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10)
- Festlegung der Akkord- und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte, einschließlich der Geldfaktoren (§ 87 Abs. 1 Nr. 11)

Was denkt ihr wie soll ich mich entscheiden, soll ich bei der Abstimmung grundsätzlich ablehnen weil der Chef damit nicht durchkommen wird oder soll ich dem Kompromiß zustimmen weil wenn er die Einigungsstelle anruft sowieso damit durchkommt? Ich wäre euch für euren Rat sehr dankbar. MfG einerfüralle