Erstellt am 12.11.2009 um 12:05 Uhr von waschbär
@Fatman,
haste dich verlaufen oder wie??
Erstellt am 12.11.2009 um 12:06 Uhr von Troisdorfer
Sie darf dort Arbeiten*aber sich nicht bräunen ...
*Unter beachtung des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
MFG Troisdorfer
Erstellt am 12.11.2009 um 12:11 Uhr von Immie
§4 Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
(NiSG)
verbietet nur die Nutzung...
§ 4 Nutzungsverbot für Minderjährige
Die Benutzung von Anlagen nach § 3 zur Bestrahlung der Haut mit künstlicher
ultravioletter Strahlung in Sonnenstudios, ähnlichen Einrichtungen oder sonst
öffentlich zugänglichen Räumen darf Minderjährigen nicht gestattet werden.
Angesichts der 50000€ Geldstrafe würde ich mir die Diskussion, ob nur Arbeit oder aber auch sonnen, als AG nicht geben.