Erstellt am 11.11.2009 um 15:06 Uhr von Troisdorfer
Was ist eine Angebotsuntersuchung ?
Was soll die Bescheinigung " keine Bedenken " bringen ?
Was für eine was für einer art Ärztlicher Untersuchung handelt es hier ...
Mfg Troisdorfer
Erstellt am 11.11.2009 um 15:11 Uhr von marion
hallo Troisdorfer, bei uns werden Vorsorgeuntersuchungen ( G 25 ) vorgenommen. Alternativ können wir einen Arzt unserer Wahl auf Kosten des AG nehmen. Nun sagt der Betriebsarzt, daß er die Befunde sowieso erhält. Ist das so?
Erstellt am 11.11.2009 um 15:18 Uhr von Troisdorfer
Nein es ist nicht so !
Es sei denn,das du deinen Arzt von der
Schweigepflicht entbindest ...
Blutuntersuchung kann jeder Hausarzt machen ...
MFG Troisdorfer
Erstellt am 11.11.2009 um 15:31 Uhr von Troisdorfer
Noch so nebenbei erwähnt:
Der G 25 enthält eine allgemeine Untersuchung inklusive der Feststellung der Vorgeschichte.
Darüber hinaus findet eine Untersuchung des Hör- und Sehvermögens statt.
Dabei wird in Abhängigkeit von der jeweiligen Tätigkeit das Vorliegen von Mindestvoraussetzungen
* für die Sehschärfe,
* das räumliche Sehen,
* den Farbensinn,
* das Gesichtsfeld sowie
* das Dämmerungssehen und die Blendungsempfindlichkeit geprüft.
Die Pflicht einer Blutuntersuchung besteht erstmal nicht !!!
Ich denke es geht um eine Vorsorgeuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten.
(Staplerfahrer und Flurförderfahrzeuge)
Erstellt am 11.11.2009 um 15:34 Uhr von Troisdorfer
Interessant ist auch folgendes :
http://www.bgf.de/sites/3/sipa/02_2005/sipa02_2005_10u11.pdf
MFG Troisdorfer
Erstellt am 11.11.2009 um 16:01 Uhr von marion
Erstellt am 29.12.2009 um 10:10 Uhr von hhausb
In der neuen ArbmedVV sind seit Dezember 2008 die Pflichtuntersuchungen aufgeführt. Pflichtuntersuchungen nur dort, wo dem Arbeitnehmer zugemutet werden kann sich untersuchen zu lassen, da eine Einschränkung von Grundrechten laut Grundgesetz nur bei erheblichen Gefährdungen zulässig ist, der G25 als reine Eignungsuntersuchung gehört nicht dazu und ist freiwillig und wird auch von den Berufsgenossenschaften nicht vorgeschrieben. Eine Betiebsvereinbarung darf von Gesetzen nur zugunsten der Mitarbeiter abweichen, eine Einschränkung der Grundrechte ist meines Erachtens keine Verbesserung.