Erstellt am 09.11.2009 um 11:58 Uhr von erwin
@semara
Gibt es einen Betriebsrat?
Hier handel es sich um eine betriebsbedingte Kündigung, da ist die Sozialauswahl anzuwenden. Man sollte Betroffenen unbedingt raten innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage zu erheben.
Kündigungen MÜSSEN IMMER schriftlich erfolgen.
Erstellt am 09.11.2009 um 11:59 Uhr von rainerw
Ruhig bleiben und weiterarbeiten. Eine mündliche Kündigung gibt es nicht.
Erstellt am 09.11.2009 um 11:59 Uhr von Troisdorfer
Zun Betriebsrat gehen oder einen RA aufsuchen,bei Kündigungen eigendlich Pflicht !
MFG Troisdorfer
Erstellt am 09.11.2009 um 12:01 Uhr von Troisdorfer
Eine mündliche Kündigung gibt es nicht ?
Leider doch ... ;-) in diesem Fall.
Eine mündliche Kündigung ist nicht rechtsgültig .
Mfg Troisdorfer
Erstellt am 09.11.2009 um 14:00 Uhr von semara
Es gibt einen Betriebsrat. Der Vorsitzende hat empfohlen, die Abfindung anzunehmen und zu gehen. ;)
Für einen Anwalt hat die Dame kein Geld. Ist eh so ein eher schlecht bezahlter Job...
Erstellt am 09.11.2009 um 17:19 Uhr von Petrus
*Für einen Anwalt hat die Dame kein Geld. Ist eh so ein eher schlecht bezahlter Job...*
Einem Gewerkschaftsmitglied wär das nicht passiert, da ist der Anwalt inklusive - selbst bei den "Christlichen"...
Erstellt am 09.11.2009 um 19:52 Uhr von Troisdorfer
***Es gibt einen Betriebsrat. Der Vorsitzende hat
empfohlen,die Abfindung anzunehmen und zu gehen. ;) ***
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Der Vorsitzende hat der armen Frau geraten eine kleine Abfindunganzunehmen und auf ihren
Arbeitsplatz zu verzichten, Betriebsräte gibts,weis er denn das es nicht seine Aufgabe war ?
Du kannst ihm Bitte von mir berichten,das man(n) oder Frau von einer kleinen Abfindung,
nicht sein Leben bestreiten kann ....
Euer Betriebsrat weiß nicht das eine mündliche Kündigung nicht rechtsgültig ist ???
Schick ihn hier ins Forum und er wird was lernen ... ;-)
Diese Art von Betriebsräte gibt es auch,traurig aber wahr.
Erstellt am 09.11.2009 um 21:43 Uhr von gewerkschafter
*Für einen Anwalt hat die Dame kein Geld. Ist eh so ein eher schlecht bezahlter Job...*
Deshalb ist ein KüSchuKlage auch kostenfrei.
Und den BRV: erst verprügeln, dann feuern. *Kopfschüttel*
Erstellt am 09.11.2009 um 21:43 Uhr von paula
ist es wirklich schon die Kündigung gewesen oder nur die Ankündigung der Kündigung falls der Aufhebungsvertrag nicht angenommen würde.
Ansonsten würde ich die Versetzung in die andere Abteilung als AN sehr positiv sehen, da sich das in einem evtl Kündigungsschutzverfahren als durchaus positiv für die AN erweisen kann
Erstellt am 09.11.2009 um 22:03 Uhr von rainerw
@paula
Deshalb sagte ich ja ruhig halten und weiter arbeiten.
Klär diesen komischen BR mal einer auf was einem nach der fünftel Regelung noch von einer geringen Abfindung bleibt. Das reicht gerade mal für die nächste Busfahrkarte zur ARGE.
Erstellt am 10.11.2009 um 09:34 Uhr von semara
Ich bin selbst Betriebsratsvorsitzende - in einer anderen Firma. Und war nun über meinen Amtskollegen sehr überrascht!
Ich riet der betroffenen Dame, ohne wirklich alle Details zu kennen, auf jeden Fall einen Anwalt aufzusuchen. Selbst wenn keine schriftliche Kündigung vorliegt, ist es offensichtlich, worauf die Sache zielt. Man hat sie absichtlich in eine Abteilung gesteckt, in der ihre körperliche Erkrankung sie dauerhaft behindert. D. h. man will sie kaputt machen. So sehe ich das von außen.
Der Betriebsratsvorsitzende dieser Firma ist für seine Ratschläge bekannt.
Das nun war vergleichsweise harmlos. Er dreht normalerweise ganz andere Dinge.
Aber jemand muss ihn ja gewählt haben.
Noch eine Frage dazu: "Deshalb ist ein KüSchuKlage auch kostenfrei."
Ich bin selbst noch nicht lang im Amt. War mir deshalb neu. Wer trägt dann die Kosten, wenn nicht der Entlassene?
Erstellt am 10.11.2009 um 10:08 Uhr von rainerw
Schau mal unter diesem Link nach. Das ist der kompletteste den ich auf der schnelle gefungen habe.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigungsschutzklage.html
Erstellt am 10.11.2009 um 12:40 Uhr von rkoch
@semara
Das die Firma übernommen wurde tut zunächst nichts zur Sache -> Betriebsübergang §613a BGB.
Da keine Kündigung ausgesprochen wurde und offenbar immer noch Arbeit für die Dame da ist stehen die Weiterbeschäftigungschancen sehr gut. Betriebsbedinigte Kündigung schließe ich aus, selbst wenn doch -> Sozialauswahl. Was die nichtberücksichtigung einer Behinderung angeht, kann die Dame da wohl Abhilfe verlangen, und falls die Behinderung urkundlich ist, Integrationsamt!?
Was die Prozesskosten angeht liegt hier wohl ein Verwechslung vor.
Kostenfrei sind Beschlußverfahren vor dem Arbeitsgericht. Dazu zählt die Kündigungsschutzklage NICHT.
Vor dem Arbeitsgericht gibt es keine Anwaltspflicht, insofern kann sich ein Kläger selbst vertreten und sich diese Kosten sparen. Nicht kostenfrei ist das Verfahren selbst.
Was die Kosten angeht siehe hier: http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arbeitsgericht/content_03.html
Kostenfrei ist die Sache danach nur, wenn der Kündigungsschutzprozess mit einem Vergleich, das heißt ohne richterlichen Urteilsspruch endet. Vergleich wiederum bedeutet in 95% der Fälle Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung.