Hallo,
in unseren Betrieb soll endlich ein Betriebsrat gewählt werden. Dieser wird wahrscheinlich 9 oder 11 Köpfe haben.
Der Wahlvorstand wurde gewählt allerdings hat die Gf es geschafft eine große Anzahl seiner WauWau´s zur Versammlung zu schaffen. Die wurden im Vorfeld instruiert wie sie sich bei der Versammlung zu verhalten haben. Da die in der Mehrheit waren wurde einen 3er + 2 Ersatzleute, zum Wahlvorstand gewählt.
Nun ist es so das zu erwarten ist das der WV untätig bleibt!
Ich wurde durch unsere GW als Wahlvorstandbeobachter eingesetzt!
Nun bis jetzt gab es noch nach meines Wissens keine Vorstandsitzung. Keine Aushänge, die über irgendetwas informiert. Noch irgendwelche andere Aktivitäten.
Ich habe dieses Forum sehr intensiv durchforstet aber keine passenden Antworten gefunden.
Meine Fragen:
1. Ab wann kann eine Neuwahl im Gang gesetzt werden wenn es feststeht das der Wahlvorstand untätig bleibt?
Die Möglichkeit den Wahlvorstand zu ersetzen per Gericht ist eine schwierige und langwierige Angelegenheit und möchte daher davon Abstand nehmen. (letztes Mittel)
In den Gesetzestexten spricht man immer von einen Bestehenden Betriebsrat und die Untätigkeit des Wahlvorstands. Unser Betrieb hatte noch nie einen Betriebsrat und ich hoffe das es da eine andere Lösung gibt!
2. Wie kann ich als Nichtabstimmender Wahlvorstandmitglied (Beobachter) Einfluss nehmen?
3. Kann ich zur einer Wahlvorstandsitzung aufrufen?
4. Kann ich als Beobachter selbst Infos an schwarze Bretter aushängen?
Danke für eure Antworten!

gruss Tosca