Erstellt am 07.11.2009 um 16:56 Uhr von erwin
@BrumbärTosca
Du wurdest doch von GW als Wahlvorstandbeobachter eingesetzt. Also wende dich doch an die GEW und bitte um Unterstützung.
Erstellt am 07.11.2009 um 17:03 Uhr von BrumbärTosca
Die GEW ist soweit machtlos, alle Angebote zum helfen von der GEW wurden vom Wahlvorstand abgelehnt! Mit ein Grund warum, ich als Beobachter eingesetzt werde.
Denn das können die nicht ablehnen! Nur was soll ich beobachten wenn außer eine Untätigkeit nichts zu beobachten gibt
Erstellt am 07.11.2009 um 17:11 Uhr von Sanne
@BrumBärTosca
Der WV wurde gewählt...
Gibt es irgendeine Möglichkeit, die Wahl anzufechten?
Gruß Sanne
Erstellt am 07.11.2009 um 17:37 Uhr von BrumbärTosca
Nach § 18 Abs. 1 BetrVG kann eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft die Ersetzung eines untätigen Wahlvorstands durch das Arbeitsgericht beantragen.
Aber das dauert und dauert bis da mal eine Entscheidung getroffen wird vergehen mitunter Jahre! :(
Erstellt am 07.11.2009 um 17:43 Uhr von Sanne
BAG – 2 AZR 349/85 (BetrVG)
Die Wahl des Wahlvorstandes in einer Betriebsversammlung ist dann nichtig, wenn die Einladung zu dieser Versammlung nicht so bekannt gemacht worden ist, dass alle AN des Betriebes hiervon Kenntnis nehmen konnten, diese auch nicht auf andere Weise tatsächlich hiervon erfahren haben und durch das Fernbleiben der nicht unterrichteten AN das Wahlergebnis beeinflusst werden konnte. Die in einer nichtigen Wahl gewählten Wahlvorstandsmitglieder genießen nicht den besonderen Kündigungsschutz des § 15 Abs. 3 KSchG.
BAG vom 7.5.1986 - 2 AZR 349/85 (BB 1986 S. 1851; DB 1986 S. 1883; NZA 1986 S. 753)
Vielleicht so? Ich bin nicht wirklich firm im Thema.
Erstellt am 07.11.2009 um 19:23 Uhr von BrumbärTosca
Das wäre einfach aber dem ist nicht so, leider :(
Erstellt am 08.11.2009 um 22:35 Uhr von Biggy
BrumbärTosca ich kann dir nicht ganz folgen, einerseits sagst du, dass die wau waus des AG in der Mehrzahl waren trotz bekannt machen der Wahl des Wahlvorstands. Wo waren deine Kolleginnen und Kollegen die hätten verhindern können dass die falschen Leute gewählt werden.
Irgendjemand muss ja den jetzigen Wahlvorstand vorgeschlagen und gewählt haben.
Wir haben bei unserer ersten Wahl die Gewerkschaft mit ins Boot genommen, so konnten wir sicher sein, dass alles seinen regulären Weg geht. Sie waren anwesend und haben die Wahl geleitet.
Betriebsratsgründung und Betriebsratswahl 2010 - Arbeitshilfen zur Gründung und Durchführung der Betriebsratswahlen 2010
Schau mal BrumbärTosca hier kannst du dir den ablauf der Wahlen anschauen, wenn in diesem Zeitraum nichts passiert, dann sollte sich eure Gewerkschaft einschalten.
Erstellt am 09.11.2009 um 03:18 Uhr von BrumbärTosca
Ja wo waren die Kollegen? Das fragte ich mich auch als ich die Masse an Vorarbeiter und Abteilungsleitern reinkommen sah :( . Kollegen, sie waren und sind über Jahre eingeschüchtert und haben sich nicht getraut!
Die GW waren die Einlader aber auch die kamen gegen dir Unruhe und Stimmungsmache kaum/nicht an. Es war geplant das 5 +2 Personen den Wahlvorstand machen sollten und nach langen Diskussionen und Abstimmung per Hand wurde die Zahl runter gestuft.
Es wurden 10 Leute für den Wahlvorstand vorgeschlagen es wurden 3 +2 gewählt. Dagegen kam man einfach nicht an. Der AG hat diese Schlacht gewonnen und wenn wir nicht aufpassen und der Wahlvorstand bleibt untätig wird er die nächste auch gewinnen :( .
Erstellt am 09.11.2009 um 08:57 Uhr von rainerw
@BrumbärTosca
Deine letzte Antwort spricht nicht gerade für euren GEW Sekretär. Wenn der WV absolut nicht in die Gänge kommt dann wieder an die GEW wenden.