Erstellt am 07.11.2009 um 16:26 Uhr von Troisdorfer
@ridgeback
diesen netten Brief hast nicht du bekommen ???
Den würde ich mir Einrahmen und es der Belegschaft zu einsicht stellen !!!
Sowas gibts nicht alle Tage ...
ich denke der AG hat sich hier ein Eigentor geschoßen !!!
1 :0 für dich ridgeback .
Mfg Troisdorfer
Erstellt am 07.11.2009 um 16:51 Uhr von erwin
@ridgeback
sofern die Teilnahme eines BRM auf Grund eines ordnungsgemäßen Beschluss erfolgt, kann und darf ein AG die Teilnahme nicht abmahnen. Eine Abmahnung mit Androhung weiterer möglicher Schritte würde ich als Mandatsbehinderung ansehen.
Ich würde als betroffener BR sofort einen ordnungsgemäßen Beschluss fassen, Ziel einen RA mit der Whrnehmung der Rechte des BR zu beauftragen. 1. Prüfung ob hier eine Mandatsbehinderung vorliegt und dann hier mögliche rechtliche Schritte gegen den AG einleiten, weiter die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte.
Der AG hätte seine rechtlichen Möglichkeiten nutzen können/ müssen um nach dem beschluss die Umsetzung zu verhindern. Aber auch "alte" Hasen habend as Recht sich immer wieder weiter zu bilden/ schulen auch um auf dem aktuellen Rechtsstand zu bleiben bzw. trotz langen BR-Tätigkeit noch bestehende Lücken zu schließen.
Dem BR würde ich raten, nach ordnungsgemäßem Beschluss BRM zu einer Schulung Strafvorschriften im Zusammenhang mit der Mandatsausübung, also auch §§ 119 und 120 zu entsenden. Das LAGKöln hat ja erst festgestellt, dass der AG die Kosten einer solchen Schulung tragen muss.
Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 21.01.2008, Az. 14 TaBV 44/07
Erstellt am 07.11.2009 um 16:56 Uhr von Immie
@ridgeback
Lustig...
-das ihm das erst jetzt einfällt
-ihm das nicht schon bei Bekanntgabe des Seminars aufgefallen ist
-er nicht innerhalb der Frist die Erforderlichkeit angezweifelt hat
-usw
Erstellt am 07.11.2009 um 17:03 Uhr von DonJohnson
@erwin
*zu einer Schulung Strafvorschriften im Zusammenhang mit der Mandatsausübung, also auch §§ 119 und 120 zu entsenden. *
Boah, wenn das DerAlteHeini gelesen hat ;-)))
@all
Auch ich denke, dass diese Abmahnung nicht rechtens ist. Allerdings habe ich da noch nen anderen Blickwinkel.
- ich gehe mal davon aus, dass das gleiche Seminar (ein Grundlagenseminar der Reihe AR) jetzt hier nciht doppelt besucht wurde.
- ich gehe ferner davon aus, dass es sich bei dem Seminar doch um eines nach 37,6 handelt - oder 37,7
- ich gehe weiter davon aus, dass dem AG der Beschluß, wann wo was mitgeteilt wurde.
Hier hätte der AG also die Möglichkeit gehabt, die Notwendigkeit anzuzweifeln. Es ist nicht notwendig die Grundlagenseminare der AR und BR Reihe in der ersten Amtsperiode zu absolvieren. Sie sind auch nach der Zeit notwendig, wenn noch nicht absolviert. Aber das schrieb erwin ja schon.
Wenn im Vorfeld alles richtig gelaufen ist (wovon ich ausgehe bei ridgeback), würde ich die auch einrahmen und aufhängen.
Rechtliche Schritte würde ich gegen diese Abmahnung aber nciht einleiten ;-)))
Erstellt am 07.11.2009 um 17:36 Uhr von rainerw
Auch ich bin bei Abmahnungen eigentlich der Meinung das man von rechtlichen Schritten absehen sollte. Hier sehe ich das aber durchaus ein wenig anders. Das Grundlegenste haben hier ja alle schon genannt und dem schliesse ich mich voll und ganz an.
Weiter zu bedenken ist auch das der BR den Beschluß gefasst hat das Du zu dieser Schulung entsendet wirst. Du bist an den Beschluß des Gremiums gebunden, denn wenn Du unbegründet nicht dorthin gefahren wärst hätte man Dir den 23.3 ans Bein binden können. So hat diese Abmahnung rechtlich auf keinen Fall bestand. Sicherlich könnte man diese Abmahnung mit einigen Kommentaren ans schwarze brett pinnen, aber man soll immer vorsichtig sein bei der Darstellung nach außen. Man erinnert sich an das Urteil vom Hamburger Flughafen. Ander wäre es wenn man schreiben würde: In den Betrieb xy gab es mal folgenden vorfall....... usw. Auf dieser Art ist es mir mal gelungen das die GL nur wegen diesem Aushang 500 km gefahren ist nur um ein 30 min Gespräch mit mir zu führen.
Erstellt am 07.11.2009 um 18:35 Uhr von erwin
@all
doch ich würde schon rechtliche Schritte einleiten damit diese Abmahnung aus der Persakte kommt. Dieses schon alleine, damit ein Richter dem AG ganz deutlich einmal erklärt, dass es so nicht geht. Es ist also ein einfacher aber guter "Schuß vor den Bug".
@DonJohnson
>>> Boah, wenn das DerAlteHeini gelesen hat ;-)))
Ja, ich denke ich werde es überleben. Es ist für sehr viele BR ein sehr interessante und empfelhelnswerte Schulung einmal das Thema " Strafrecht in der BR-Arbeit". Ich habe auf einer Tagung der NZA einen Vortrag von einem Prof. zu diesem Thema gehört und auch die Unterlagen erhalten. Dabei wurde auch einmal das Thema angesprochen, wie/ wann sich BR z.B. der Nötigung/ Erpressung, also eines Officialdeleiktes schuldig machen. Dieses ungewollt und ohne Anung sehr oft. Die möglichen Folgen bedenken sie dann nicht. Besonders gefährdet ist dann oft der BRV der einen "ungeschickten" Beschluss gegenüber dem AG vertreten muss und dann in die "Strafrechtsfalle" tappen kann.
Ich glaube es haben viele BR auch wir ja schon einmal dem AG gesagt z.B. "entweder eine Einstellung (wegen Überbelastung der AN) oder keine Mehrarbeit". Damit wären wir ein Fall für den Staatsanwalt.
Gleiches ging auch ohne Probleme, wenn man sagt, dass (also in diesem Beispiel) Mehrarbeit konnten wir aus Zeitgründen nicht behandeln weil wir für das Thema Beratung "Einstellung (wegen Überbelastung der AN)" leider zu viel Zeit benötigten.
Das BAG hat zwar arbeitsrechtlich eine solche Verkünpfung als OK angesehen, aber strafrechtlich sieht es anders aus.
Das war auch das Thema des Prof auf der NZA-Tagung
Erstellt am 07.11.2009 um 18:46 Uhr von DonJohnson
@erwin
*Ich glaube es haben viele BR auch wir ja schon einmal dem AG gesagt z.B. "entweder eine Einstellung (wegen Überbelastung der AN) oder keine Mehrarbeit".*
Ja bestimmt, aber um ehrlich zu sein, ich wirklich nicht. Wir argumentieren gegenüber dem AG, dass soundsoviele Überstunden angefallen sind, also demzufolge die Personaldecke zu gering ist. Weiterhin verweisen wir auf die Ausgleichszeiträume der Überstunden und daraus resultierende Auswirkungen (Verstoß ArbZG, Krankenstand usw).
Aber die Thematik ist dennoch sehr interessant.
Aber wegen rechtlich vor gehen. Das würde ich eben gerade nicht. Soll die Abmahnung doch in der PA liegen. Damit hätte ich kein Problem - nicht wenn alles richtig gelaufen ist
Erstellt am 07.11.2009 um 18:48 Uhr von Troisdorfer
Sollte der Arbeitgeber,irgendwannmal diese Abmahnung die
gegen einen Mitarbeiter in Ausführung seines Ehrenamtes(Betriebsrat),
ausgesprochen hat,aus der Personalakte ausgegraben und bei Gericht vorgelegt
werden,somöchte ich schon das Gesicht des Richters sehen ....
Geht jetzt diese in dieser Abmahnung gegen ridgeback als Betriebsrat ?
Oder als ridgeback als Mitarbeiter des Unternehmens ?
Es ist sicher nicht das selbe ...
Erstellt am 07.11.2009 um 18:59 Uhr von DonJohnson
@Troisdorfer
In meinen Augen Abmahnung als BR, da man als nciht BR eine solche "Verfehlung" nicht machen kann. Also in Ausübung des Amtes.
Erstellt am 08.11.2009 um 01:19 Uhr von DerAlteHeini
ridgeback
Es gibt keinerlei rechtliche Grundlage ein Betriebsratsmitglied wegen seiner Betriebsratsarbeit abzumahnen, da Betriebsratsarbeit nicht zu der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit gehört.
Da der AG in der Abmahnung auch schreibt,
"Sie haben damit Ihre Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verletzt, da wir Ihre Teilnahme an dieser Schulung als Verstoß gegen die Treuepflicht werten müssen",
könnte man davon ausgehen, dass er wirklich meint er hätte dich rechtskräftig abgemahnt.
Eventuell sollte man, wie schon vorgeschlagen, die Abmahnung vom ArbG überprüfen lassen, um ihm zu zeigen wo sein Direktionsrecht endet und künftig Ruhe gibt. Damit solltest du einen RA beauftragen. Da du persönlich als Betriebsratsmitglied betroffen bist, kannst du ohne Beschluss des BR einen RA beauftragen, die Kosten muss der AG zahlen.
Erstellt am 08.11.2009 um 01:28 Uhr von kriegsrat
@ ridgeback
du hast doch nur flausen im kopf....;-))
was hast du dir da wieder ausgedacht ?...
und alle fallen darauf herein...........guter gag;-)))
Erstellt am 08.11.2009 um 09:29 Uhr von ridgeback
Liebe Mitstreiter/innen,
so abwegig ist die Abmahnung nicht und auch kein Gag wie kriegsrat ;-)) vermutet.
In dem Fall wo eine Abmahnung erfolgte, lag der Sachverhalt etwas anders, könnte aber bei jedem anderen BR so oder ähnlich mal geschehen.
Nimmt ein Betriebsratsmitglied an einer Schulung teil, die nicht erforderlich im Sinne des § 37 Absatz 6 Betriebsverfassungsgesetz ist, dürfen Sie ihn wegen Arbeitsverweigerung abmahnen, wenn bei objektiver Prüfung für jeden Dritten die Nichterforderlichkeit ohne weiteres erkennbar war (BAG, Urteil vom 10.11.1993, Aktenzeichen: 7 AZR 682/92, in: Der Betrieb (DB) 1994, Seite 2554).
Erstellt am 08.11.2009 um 10:33 Uhr von nicoline
ridgeback
machst Du gerade 'ne Schulung zum Referenten für das BetrVG??????????? ;-)))
Erstellt am 08.11.2009 um 12:37 Uhr von kriegsrat
@ ridgeback
also lag ich gar nicht so falsch....;-))
das glaube ich auch, falls eine derartige abmahnung authentisch sein sollte, daß der sachverhalt etwas anders liegen müsste.............................
welches br-gremium beschließt für eines seiner mitglieder jedes jahr denselben grundkurs für arbeitsrecht ?
schwieriger dürfte es werden, wenn die kurse zwar anders heißen aber im grunde genommen denselben inhalt haben
offensichtlich nichterforderlich dürfte wohl ein lehrgang bei schuhbeck sein "kochen für BR- wie verwöhnen sie ihre mitarbeiter bei einer betriebsversammlung mit handgemachten bayrischen schmankerln"
außerdem sollte man sich den volltext des zitierten urteils mal anschauen, der leitsatz gibt für die konkret vorzuliegenden tatbestände zu wenig her....
zudem wurde ja schon ausführlich geschildert, was der AG zu tun hätte, wenn er den kurs für nicht erforderlich hält
wenn er jedoch nicht reagiert, um dann monate später eine abmahnung nachzuschieben,
na ich weiß nicht..................
und noch ein punkt fiel mir ein .
wenn der BR beschließt, mitglied xy fährt zum lehrgang z , muß dann das betroffene mitglied nochmals für sich prüfen, ob der lehrgang erforderlich wäre
oder muß es nicht einfach dem beschluß des BR nachkommen ?
wäre dann die schuld bei dem einzelnen br-mitglied zu suchen, da es trotz offensichtlicher nichterforderlichkeit (was noch genau zu untersuchen wäre) einem beschluß des BR nachkommt oder läge die "schuldfrage" beim gesamten gremium ?
Erstellt am 09.11.2009 um 14:07 Uhr von waschbär
@ridgeback,
du schriebst ja selber " lag der Sachverhalt etwas anders, könnte aber bei jedem anderen BR so oder ähnlich mal geschehen." ...
Das war wohl auch der unterschied.!
Der AG hätte im Vorfelde dem AN (BRM) mitteilen müssen, das er bedenken hat. Er tat dfas nicht , also gab er sein einverständniss. *Pasta*
Der AG selber weis genau das Arbeitsrecht "kein starres" gebilde ist sondern sich dem Zeitgeist anpasst, oft auch unterwirft.
Ich gebe dir aber recht, es könnte und es passiert viel auch wenn wir es uns nicht vorstellen können. Ich selber hätte ich nicht nur im Traum daran gedacht, das die hier einen Waschbären zur Leitung der Geschäfte befähigen.
oder ernst haft einem BRM die volle machbt eines System/Netzwerk Administrators zu übertragen.
Aber nun gut, vieleit weis GF ja selber. Ein Waschbär kann alles und das sogar besser,aber seine Sozialkompetends hindert hin daran Bösartig zu sein... Oder wars cder Blick in meine Krankenakte... Wo der DOC einst Schrieb, so recht allein wird der Waschbär niemals sein....
Ach ja der Preis... Das war kein WAF Seminar ?!!